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Autor Thema: EK-Kühlschränke
schuhu
ist neu hier
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ID # 40


  Erstellt am 29. Mai 2004 21:42 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
1. Was sind Ihrer Meinung nach die Minimalanforderungen bzgl. Lagerung von EK
a) vor Freigabe in der Blutbank
b) im Depot der Blutbank
c) im Subdepot auf Station / OP?

insbesondere:
Dreipunktkalibration oder Einpunktkalibration oder Prüfung mittels kalibriertem Thermometer oder mittels Präzisionsthermometer dessen Präzision rückführbar ist auf kalibrierten Thermometer?
das Ganze in welchen Zeitabständen?
Prüfung der Temperaturverteilung und unterschiedliche Temperaturschwankungen oben-unten, vorne-hinten usw.?

Prüfung der Alarme, wie, wie oft, in welchem Umfang?

Ist in Subdepots Ein- und Auslagerungsbuchführung notwendig?

2. Wie weit können Aufsichtsbehörden gehen in den Vorgaben, die ja evtl. nach dem neuen Transfusionsgesetz auch den Bereich „nach Freigabe“ betreffen werden?

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Dr. Christian Schulz-Huotari

Beiträge: 2 | Mitglied seit: Mai 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 11. Juni 2004 10:30 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Konservenkühlschränke müssen neben der üblichen Temperaturanzeige über einen Temperaturfühler in Flüssigkeit bzw. bei Tiefkühlschränken in gefrorener Flüssigkeit mittels Temperaturschreiber kontrolliert werden. Die Kalibrierung der Hersteller wird nach deren Auskunft als ausreichend angesehen, außer wenn entsprechende Schäden an den Geräten aufgetreten sind, oder die angezeigten Temperaturen voneinander abweichen. Dann reicht eine Einpunktmessung in derselben Flüssigkeit mit einem geeichten Präzisionsthermometer. Wenn man auf die akustischen und optischen Alarme angewiesen ist, weil keine zusätzliche zentrale Alarmgebung existiert, würde ich wöchentliche Kontrollen (dokumentiert, am besten montags) empfehlen. Subdepots sollten, soweit wie möglich vermieden werden, und wenn doch nötig, nur für eine Zwischlagerung der Erykonzentrate von Std. (Op-Tag). Der Aufwand der Kontrollsysteme und der Dokumentation etc. richtet sich nach der Frage, ob die Konserven anschließend evtl. wieder ins Depot zurück genommen werden sollen. Wenn ja, gilt alles, wie für das Hauptdepot einschl. Dokumentation der Ein- und Auslagerung. Subdepots auf Station (auch Intensivstation) sind inakzeptabel. Blutkonserven sollen nach peripher nur zur unmittelbar notwendigen Transfusion abgegeben werden. Wenn die Novelle des TFG in der jetzigen Kabinettsversion verabschiedet wird, steht der §11a im Abschnitt über Herstellung, was bedeuten könnte, dass das RP (bzw. die Überwachungsbehörden) tatsächlich auch die Anwender-Depots unter ihre Aufsicht nehmen, was die Rücknahme von Blutkonserven enorm erschweren würde. Da die Lagerung in den Kliniken aber hinsichtlich der Qualität bzw. der Sicherheit der Blutkonserven keine so bedeutende Rolle spielt, sollten hier alle Fachgesellschaften versuchen, dass dieser Abschnitt entfällt oder wenigstens in den Abschnitt des TFG für Anwendung umgesetzt wird.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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