Keine grundsätzliche Änderung der rechtlichen Gegebenheiten bei autologen Transfusionsverfahren
10.12.2010 15:00
Die Textänderung in der Richtlinienanpassung 2010 in 2.8.5. Rechtliche Rahmenbedingungen hat zum Ziel, dass nicht auch noch die unmittelbar perioperativen Verfahren wie die maschinelle Autotransfusion oder die akute normovolämische Hämodilution von einer teilweise sehr restriktiven Auslegung der Aufsichtsbehörden behindert werden.

