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IAKHforum |
| Autor | Thema: Schwangerschaftsvertretung des TV |
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WGlaser kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 124 |
Erstellt am 26. August 2023 18:42 (#1)
Zitat
PN E-Mail
Hallo zusammen,
braucht eine Schwangerschaftsvertretung des TV die in den Richtlinien festgelegte Ausbildung, auch wenn es sich nur um die Mindestzeit von 3 Monaten handelt? Vielen Dank schon jetzt für die Rückmeldung. Herzliche Grüße, WGlaser |
Beiträge: 25 | Mitglied seit: November 2006 | IP-Adresse: gespeichert | |
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tfrietsch Supermoderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 24 |
Erstellt am 16. Februar 2024 11:33 (#2)
Zitat
PN E-Mail
Ja. Ohne Qualifikation kann das Amt nur dann ausgeführt werden ("Übergangsregelung bis zur Qualifizierung"), wenn die Ausbildung angefangen und absehbarer Zeit abgeschlossen wird. Eine Vertretung muss ebenso qualifiziert sein, sonst kann sie nicht vertreten. Mit der Verfügbarkeit von externen qualifizierten TVs entfällt eigentlich die Notfalllösung einer nicht qualifizierten Besetzung dieses wichtigen Postens.
----------------------- Prof Dr. med. Thomas Frietsch Generalsekretär der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH e.V. Anästhesiologie und Intensivmedizin Universitätsmedizin Mannheim |
Beiträge: 365 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert |
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Erstellt am 26. August 2023



