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Autor Thema: Delgation Blutentnahme für Kreuzprobe
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 31. Oktober 2024 13:40 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Anfrage einer Forumnutzerin lautet-
Ist die Abnahme der Kreuzprobe eine ärztliche Aufgabe?
Da der Arzt/ die Ärztin für die korrekte Identität der Kreuzprobe verantwortlich ist, ist dies meiner Meinung nach nur sicher, wenn die Kollegen/innen dies selber tun oder die Abnahme unter der persönlichen Aufsicht erfolgt.
Es ist bei uns im Haus leider üblich, dass Stationssekretärinnen (needle nurses) oder physician assistents bzw. Ambulanzpersonal die Abnahme durchführen. Muss/kann ich das als Transfusionsverantwortliche
dulden? In anderen Häusern ist es ärztliche Aufgabe. Bisher habe ich keine eindeutigen Aussagen in der Literatur gefunden.

Beiträge: 365 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 31. Oktober 2024 13:45 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Abnahme der Kreuzprobe ist immer ärztlich zu verantworten, kann aber delegiert werden. Im Gegensatz dazu darf nach gegenwärtiger Rechtsprechung die intravenöse Verabreichung eines so kritischen Medikaments wie eine Blutkonserve nur im Ausnahmefall delegiert werden.
In der Richtlinie Hämotherapie 2023 steht zur Delegation der Blutprobenentnahme unter Kap. 4.4.9 AKS (als Bestandteil der Blutgruppenbestimmung):
Die Verantwortung hierfür trägt der transfundierende Arzt, der auch für die Rücksprache mit dem zuständigen immunhämatologischen Labor und die Dokumentation in der Krankenakte zuständig ist. Und weiter in 4.9.1. Identitätssicherung: Der anfordernde Arzt ist für die
Identität der Blutprobe verantwortlich. Ebenso im Buch
"Transfusionsmedizin" von Singbar und Walther-Wenke Kap 2.4.
"Verantwortlich ist der zuständige Arzt, die Blutentnahme kann auf geschultes Assistenzpersonal delegiert werden". Das sehe ich genau wie der Autor, T. Zeiler in der Antwort auf einen Leserbrief ("Delegation der Blutentnahme an nicht- ärztliches Personal"). Er zitiert den Artikel im Deutschen Ärzteblatt (https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=167261).

Im Gegensatz dazu wird die Delegierbarkeit des Starts der eigentlichen Transfusion schärfer formuliert: So heißt es in der RiLi Hämotherapie 23 Kap 4.10.2. zur Durchführung der Transfusion:"Die Einleitung der Transfusion erfolgt durch den Arzt,..."

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
Generalsekretär der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 365 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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