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IAKHforum |
| Autor | Thema: Grenzen der Aufklärung |
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mschoeler Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 196 |
Erstellt am 06. Dezember 2009 17:29 (#1)
Zitat
PN E-Mail
Die gemeinsamen Leitlinien von Klinik und Blutspendedienst beinhalten bei uns, unter dem Punkt "Art der Aufklärung", folgende Aussage: "...muss auch auf das Risiko der Verwechslung von Blutpräparaten hingewiesen werden."
Ist das wirklich so? |
Beiträge: 3 | Mitglied seit: Dezember 2009 | IP-Adresse: gespeichert | |
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WGlaser kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 124 |
Erstellt am 06. Dezember 2009 19:18 (#2)
Zitat
PN E-Mail
Eine Fehlbehandlung, und um diese handelt es sich bei Konservenverwechslung, ist m.E. nicht aufklärungsfähig. Sie kann nicht durch Aufklärung abgesichert werden und bleibt deshalb immer eine Fehlbehandlung (Kunstfehler). Man klärt bei einer Amputation auch nicht auf, dass man evtl. versehentlich das falsche Bein amputieren könnte.
MfG WGlaser |
Beiträge: 25 | Mitglied seit: November 2006 | IP-Adresse: gespeichert |
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Erstellt am 06. Dezember 2009



