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IAKHforum |
| Autor | Thema: Blutentnahme |
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kriegesmann ist neu hier ![]() ID # 61 |
Erstellt am 15. März 2005 16:33 (#1)
Zitat
PN E-Mail
Wenn die Blutentnahme für die Blutgruppenbestimmung oder die Kreuzprobe delegiert wird, z.B. an Pflegende, PJler oder MTAs, wer unterschreibt dann den Begleitschein.
Gemäß Richtlinien liegt die Verantwortung für die Identität ja beim Arzt, letztendlich bestätigen, wessen Blut im Röhrchen ist kann aber doch nur derjenige, der es auch dorthinein abgenommen hat? Bin für Hilfestellung dankbar! ----------------------- Dr. Irena Kriegesmann Fachärztin für Innere Medizin |
Beiträge: 1 | Mitglied seit: März 2005 | IP-Adresse: gespeichert | |
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Kretschmer kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 13 |
Erstellt am 16. März 2005 13:35 (#2)
Zitat
PN E-Mail HP
Es sollte die abnehmende Person unterschreiben. Solange mit dieser Anforderung keine Blutprodukte bestellt werden, ist die Unterschrift des Arztes verzichtbar. Bei gleichzeitiger Anforderung von Blutprodukten muss zumindest die Unterschrift des Arztes auf der Anforderung sein, besser sind beide Unterschriften, wie wir es auch in Marburg handhaben, aber nicht immer erfüllt bekommen. Anforderungen von Blutprodukten, auf denen nicht mindestens die Unterschrift des Arztes vorhanden ist, gehen zurück.
----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert |
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Erstellt am 15. März 2005



