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IAKHforum |
| Autor | Thema: Notfalltransfusion |
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vmk ist neu hier ![]() ID # 726 |
Erstellt am 06. April 2025 08:32 (#1)
Zitat
PN E-Mail
Dürfen im Notfall statt Konserven der Blutgruppe O auch ungekreuzte Konserven der Blutgruppe des Patienten gegeben werden , wenn die Blutgruppe des Patienten durch einen Bedside Test bestimmt worden ist (die Blutgruppenbestimmung durch das Labor jedoch noch nicht abgeschlossen ist?
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Beiträge: 1 | Mitglied seit: April 2025 | IP-Adresse: gespeichert | |
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tfrietsch Supermoderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 24 |
Erstellt am 07. April 2025 11:33 (#2)
Zitat
PN E-Mail
Im Notfall ist alles erlaubt, was begründete Aussicht auf Erfolg hat, das Leben des/der PatientIn zu retten. Auch die Verabreichung von majorkompatiblen oder blutgruppengleichen Konserven, ohne dass Untergruppenantigene im immunhämatologischen Labor bestimmt worden sind.
Solch ein Fall mit größten nicht stillbaren Blutverlusten etwa ist vermutlich extrem selten. Gewisse Techniken (wie Beatmung mit reinem Sauerstoff etwa) können die Wartezeit auf die Zeit, die die komplette Blutgruppenbestimmung erfordert (von 10-15 min), überbrücken und sollen vorher auch angewendet werden. Die Indikationsstellung muss eindeutig sein und es soll nicht etwa der Volumenverlust mit Blutprodukten ausgeglichen werden. ----------------------- Prof Dr. med. Thomas Frietsch Generalsekretär der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH e.V. Anästhesiologie und Intensivmedizin Universitätsmedizin Mannheim |
Beiträge: 365 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
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H.G. ist neu hier ![]() ID # 554 |
Erstellt am 29. September 2025 09:51 (#3)
Zitat
PN E-Mail
Ist in einem lebensbedrohlichen Notfall die Ausgabe eines Blutproduktes aus dem Depot auch ohne Konservenbegleitschein zulässig, solange die Blutbankmitarbeiterin die Chargennummer, anordnenden Arzt wie auch den Patienten, für den die Konserve bestimmt ist, notiert, und diese Dokumente im Nachhinein erstellt werden? In unserem Haus sind die Wege so kurz, dass die EDV technische Zuordnung und Ausgabe in diesem Fall wertvolle Zeit kostet. Die Richtlinie nennt unter 4.4.12, dass zu jedem Produkt ein Dokument zu erstellen sei, aber direkt dahinter unter 4.5 steht dass im besagten Notfall von der Richtlinie abgewichen werden darf.
Ich würde annehmen, die Ausgabe/Vorhalten von 0er-Konserven im Schockraum stellt eine ähnliche Situation dar? |
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Erstellt am 06. April 2025



