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IAKHforum |
| Autor | Thema: Mustervertrag für externe QB |
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Gelöscht Gelöscht ID # 5 |
Erstellt am 08. März 2007 14:57 (#1)
Zitat
Zahlreiche Arztpraxen suchen externen Sachverstand, weil sie den Qualitätsbeauftragten gemäß 1.6.2 der RiliBÄK nicht selber stellen können. Die Ausbildung gem. 1.6.3 ist zeitaufwendig und kostenintensiv.
Gibt es irgendwo schon einen Mustervertrag für externe QB, der nachnutzbar ist. Der BDT hat bisher nichts derartiges eingestellt. |
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Kretschmer kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 13 |
Erstellt am 09. März 2007 14:06 (#2)
Zitat
PN E-Mail HP
wer einen solchen Vertrag haben möchte, möge sich direkt an mich wenden. Ich kann sicher einen Beispielvertrag (nicht juristisch geprüft) Mitgliedern der IAKH zur Verfügung stellen. Die Situation in der ambulanten Praxis ist lediglich hinsichtlich der Haftpflicht etwas brisant, wie Sie ja bei den MRTG hören konnten. Im allgemeinen sollte die Institution für die Haftpflicht zuständig sein, die den QB beauftragt, und den QB von der Haftung freistellen, solange dieser nicht grobfahrlässig handelt.
----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert |
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Erstellt am 08. März 2007




