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Autor Thema: Facharzt-Qualifikation zum Transfusionsbeauftragten
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 19. Dezember 2024 06:40 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Anfrage einers Forummitglieds:

Kann ein/e Assistenzarzt/in in fortgeschrittener Weiterbildung (oder ein schon lange im Assistenzarztstatus befindlicher ärztlicher Mitarbeiter/In) zum Transfusionsbeauftragten ernannt werden?

Beiträge: 365 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 19. Dezember 2024 06:45 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich würde dies mit Einschränkungen befürworten, da diese meist sehr viel motivierter zur Ausübung der Aufgabe sind und etliche Kollegen, die ich kenne, sind immer noch seit Jahren und Jahrzehnten Assistenzarzt (scheuen die FA-Prüfung). Zudem in anderen Fachbereichen der Medizin die juristische Bewertung des Facharztstatus sehr genau im Einzelfall erfolgt, oftmals ohne Bewertung der abgelegten oder auch schon lang zurückliegenden Facharztprüfung. "Ärztinnen und Ärzte sollten keine Therapiemethode wählen, die sie nicht auf Facharztniveau beherrschen?

Als TB allerdings muss man in seiner Aufgabe auch diplomatische und kollegiale Fähigkeiten zu Anleitung, Fortbildung und Mitarbeiterführung besitzen, die von einer bestimmte Reifung und Erfahrung in ihrer Authentizität gestützt werden, was einem jüngeren Assistenzarzt meist nur schwer gelingt.
Ich würde also nur für Transfusionsbeauftragte im berechtigten Einzelfall befürworten, dass der Assistenzarzt mit Facharztniveau auf seinem und dem Gebiet der Hämotherapie zum TB ernannt werden kann.

Einer generellen Erweiterung der Qualifikation auf Assistenzarztniveau steht die Regelung in der aktuellen Hämotherapierichtlinie eindeutig entgegen:

6.4.1.3.3.3 Qualifikation
Der Transfusionsbeauftragte ist ein in der Krankenversorgung tätiger Arzt und muss eine der
folgenden Qualifikationen oder Voraussetzungen besitzen:
a) Facharzt für Transfusionsmedizin,
b) Facharzt mit Zusatzbezeichnung ?Bluttransfusionswesen? ?,
c) Facharzt mit theoretischer, von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung (16 Stun-
den, Fortbildungsinhalte zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusi-
onsbeauftragter/Leiter Blutdepot).
d) Werden in einer Einrichtung nur Plasmaderivate angewendet, sind für die Qualifikation
als Transfusionsbeauftragter 16 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer aner-
kannte Fortbildung (Fortbildungsinhalte zur Qualifikation als Transfusionsverantwortli-
cher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot) Voraussetzung.
e) Werden in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Te-
tanusprophylaxe, auch Rhesusprophylaxe) angewendet, genügt eine Qualifikation nach
Abschnitt 6.4.1.3.1 (transfundierender Arzt).

Also im Klartext, NEIN
formal ist das (bis auf die Einrichtungen unter d und e) nicht möglich, da das Gesetz expressis verbis den Facharztstatus und nicht den Facharztstandard vorschreibt.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
Generalsekretär der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 365 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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