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Autor | Thema: Zuständigkeit TFV bei Kooperationen |
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Peter kommt regelmäßig her ID # 119 |
Erstellt am 20. Juni 2016 14:40 (#1)
Zitat
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Guten Tag!
Wir sind ein 450 Bettenhaus und haben eine bettenführende Abteilung eines anderen Krankenhaus-Trägers, welches dort ein eigenes Labor und Blutdepot unterhält, bei uns integriert. In dieser "eingelagerten" Abteilung werden natürlich die Transfusionen und Laborbestimmungen in unserem Labor bzw. Blutdepot aufgrund der Nähe durchgeführt. Wie verhält es sich jetzt mit den Zuständigkeiten? Das "fremde Haus" hat einen eigenen TFV. Look Back-Verfahren wurden in der Vergangenheit des dortigen TFV durchgeführt. Für mein Verständnis liegt die Zuständigkeit als TFV hier bei mir, da unsere Konserven transfundiert werden, und der Träger des bettenführenden Hauses hat für einen TB zu sorgen. Liege ich da total falsch? |
Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert | |
mloesch kommt regelmäßig her ID # 16 |
Erstellt am 06. Juli 2016 10:25 (#2)
Zitat
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Sehr geehrter Herr Kollege,
Der entscheidende Knackpunkt an dieser Konstruktion ist die unterschiedliche Trägerschaft. Der transfusionsverantwortliche Arzt wird vom Träger der Einrichtung bestellt und sorgt für die qualitätsgesicherte transfusionsmedizinische Versorgung der Patienten der Einrichtung. Sie können nur für die Patienten der Einrichtung tätig werden, die sie bestellt hat. Auch die Versorgung der Patienten des anderen Trägers mit Konserven aus dem eigenen Blutdepot ist problematisch und setzt, außer im Notfall, eine Großhandelsbetriebserlaubnis voraus. ----------------------- M. Loesch QBH - Vivantes/Berlin |
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