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Autor | Thema: Leiter Blutdepot /Labor 1.4.3.3 |
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weissj kommt regelmäßig her ID # 205 |
Erstellt am 08. Februar 2017 16:16 (#1)
Zitat
PN E-Mail
Moin , ich hätte da gern mal ein Einschätzung zu folgendem Problem : Im Rahmen einer personellen Fluktuation soll in unserem Labor die Funktion des Leiters immunhämatologisches Labor und die des Leiter Blutdepot auf 2 Personen verteilt werden . Ich fasse den Punkt 1.4.33 der RILI so auf das es sich hier um eine Person handelt . Wie ist ihre Einschätzung und wie wären die Verantwortlichkeiten teilbar . MfG Jürgen Weiss
----------------------- J.Weiss Facharzt für Anästhesie QBA Hämotherapie KH Walsrode |
Beiträge: 6 | Mitglied seit: April 2010 | IP-Adresse: gespeichert | |
Gelöscht Gelöscht ID # 5 |
Erstellt am 14. Februar 2017 15:46 (#2)
Zitat
M.E kann lt. Richtlinien die Leitung eines immunhämatologischen Labors von der Leitung des Blutdepots getrennt werden.
Die Personalunion ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber rationeller Weise meist praktiziert. Beide Funktionen unterscheiden sich hinsichtlich der Qualifikation nur in der Hospitationsdauer in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung. Fazit: Durchaus möglich, aber m.E. nicht sinnvoll! Dabei sollte es auch zu einer strikten Funktionstrennung kommen mit schriftlich fixierten Zuständigkeiten. |
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