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Author | Topic: Transfusionsserie auf ITS durch Pflegepersonal |
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Merlin66 ist neu hier ID # 429 |
Posted on August 06, 2017 12:50 PM (#1)
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Hallo zusammen,
ich bin Fachkrankenpfleger A+I und in meinem Haus (Klinik in Hamburg) ist es per interner Anweisung so geregelt, dass auf der ITS durch entsprechend qualifiziertes Personal eine Transfusionsserie durchgeführt (bzw. fortgeführt) werden darf. Mit pflegerischen Kollegen aus anderen Häusern gibt es dazu Diskussionen, ob das rechtlich gesehen verallgemeinert werden kann? Anders gefragt: gilt das für alle Krankenhäuser (wenn ja, bzw. wenn nein, warum?) oder muss jedes KH das für sich per interner Anweisung regeln? Kann es also sein, dass das in KH A erlaubt und in KH B verboten ist? Die letzten Beiträge, die ich hierzu in diesem Forum gefunden habe, sind aus 2013. Für eine Stellungnahme und rechtliche Hintergründe wäre ich sehr dankbar. Beste Grüße! ----------------------- SD Anästhesiefachpfleger |
Posts: 1 | Member since: July 2017 | IP address: saved | |
Gelöscht Deleted ID # 5 |
Posted on August 10, 2017 03:56 PM (#2)
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Die Einleitung einer Transfusion ist eine ärztliche Aufgabe.
Bei Transfusionsserien ist es durchaus üblich, dass die Fortsetzung durch nicht ärztliches Personal realisiert wird. In den Richtlinien Hämotherapie 2017 heißt es dazu: "4.10.2 Aufgaben des transfundierenden Arztes Der transfundierende Arzt hat sich über die Aufklärung und Einwilligung ebenso wie der Identität des Patienten vor Einleitung der Transfusion zu versichern (s. Abschnitt 4.3, 4.9.1 bis 4.9.3.3). Die Einleitung der Transfusion erfolgt durch den Arzt, bei mehreren zeitlich unmittelbar nacheinander transfundierten Blutprodukten werden die Einzelheiten im Qualitätssicherungssystem unter Beachtung der Abschnitte 4.9.1 bis 4.9.2.1 festgelegt." Ergo; die Regelung der Fortführung durch entsprechend qualifiziertes Personal ist nicht zu verallgemeinern, sondern Bedarf der Fixierung im Qualitätssicherungssystem / Qualitätsmanagementsystem / Transfusionsordnung des Krankenhauses. Der Transfusionsbeauftragte der Klinik/Abteilung ist gut beraten, den dafür autorisierten Personenkreis schriftlich zu dokumentieren, nachdem er sich von deren Fachwissen und Zuverlässigkeit überzeugt hat. Sie haben also durchaus recht, was im KH A geregelt ist, kann im KH B nicht geregelt sein und muss deshalb dort unterbleiben. |
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