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Autor | Thema: Unterschrift entnehmende Person |
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Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Erstellt am 22. September 2005 10:50 (#1)
Zitat
PN E-Mail HP
Anordnung von Blut erfolgt durch den Arzt. Entnahme des Blutes zur Durchführung der Verträglichkeitsprobe erfolgt nicht immer durch den anordnenden Arzt. Ist es nun zur Identitästssicherung unbedingt erforderlich, dass die das Blut entnehmende Person gegenzeichnet?
G.Baumann ----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Erstellt am 22. September 2005 11:05 (#2)
Zitat
PN E-Mail HP
Nein, vorgeschrieben ist nur die Unterschrift des verantwortlichen Arztes, aber die Unterschrift der entnehmenden Person, wenn abweichend, gibt dem verantwortlichen Arzt natürlich mehr Sicherheit, und sollte per QM-Handbuch intern vorgeschrieben werden. Wir haben bei uns eine solche Regelung. Letztlich bestehen wir aber nur auf der Arztunterschrift, weil dieser Anspruch oft nicht erfüllt wird und bei uns nicht generell durchzusetzen ist.
----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert |
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