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Autor Thema: Perinatale Kreuzprobe
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 19. Februar 2018 14:27 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Anfrage eines Forumnutzers:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Fragen zur perinatalen Transfusionstherapie. Aufgrund der aktualisierten Richtlinien Hämotherapie von 2017 wurde die Dienstanweisung Transfusionsmedizin unserer Klinik geändert. Darin steht nun bzgl. der perinatalen Transfusionstherapie: "Antikörpersuchtest und serologische Verträglichkeitsprobe von Erythrozytentransfusionen können unter Beachtung der AB0-Blutgruppen bis zum 7. Lebenstag nach der Geburt mit dem Plasma der Mutter durchgeführt werden". Nach dem 7.Lebenstag müsste dann mit kindlichem Blut gekreuzt und der Antikörpersuchtest durchgeführt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass die Verwendung von mütterlichem Blut zum Kreuzen und zur Durchführung des Antikörpersuchtestes bis 4 Wochen postnatal für Früh- und Neugeborene akzeptabel sei- was ist nun richtig?
Außerdem seien, wenn vom selben Spender Blut transfundiert wird, in diesem Zeitraum keine Wiederholungen der Kreuzproben und des Antikörpersuchtests erforderlich. Sind, wenn in diesem Zeitraum Blut verschiedener Spender transfundiert werden soll, die Kreuzproben mit mütterlichem Blut sinnvoll oder sollte mit kindlichem Blut gekreuzt werden?
Vielen Dank schon mal im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 19. Februar 2018 14:36 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrter Herr Kollege, geehrte Frau Kollegin ,
das ist ja in den Richtlinien unter 4.12.2 eindeutig geregelt. Sollte ihre interne transfusionsmedizinische Dienstanweisung davon abweichen, müssen Sie das ggf. mit der Laborleitung klären.


Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
Qualitätsbeauftragte Hämotherapie
Ärztliche Leitung externe Krankenhauslaboratorien

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 19. Februar 2018 14:50 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Nochmal im Detail:
Kap. 4.12.2 Besonderheiten der perinatalen Transfusionstherapie

...

Antikörpersuchtest und serologische Verträglichkeitsprobe vor Erythrozytentransfusionen können unter Beachtung der AB0-Blutgruppen mit dem Serum bzw. Plasma der Mutter durchgeführt werden.

Falls die Mutter nicht verfügbar ist, erfolgen Antikörpersuchtest und serologische Verträglichkeitsprobe vor Erythrozytentransfusionen aus kindlichem Blut.

Bis zum Abschluss der 4. Lebenswoche nach dem errechneten Geburtstermin des Kin- des kann auf die Wiederholung der Kreuzprobe und des Antikörpersuchtests (bei Ver- wendung sog. Baby-EK-Präparate) verzichtet werden, sofern im Serum bzw. Plasma der Mutter keine irregulären Antikörper nachweisbar sind.

Auf den AB0-Identitätstest (Bedside Test) kann bei Früh- und Neugeborenen verzichtet werden, sofern ausschließlich Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 transfundiert werden.

Der AB0-Identitätstest (Bedside-Test) ist vor Transfusion von therapeutischem Plasma oder Thrombozytenkonzentraten erforderlich, sofern nicht ausschließlich plasmahaltige Blutprodukte der Blutgruppe AB transfundiert werden.

Für die intrauterine Erythrozyten-Transfusion sollten nicht länger als 7 Tage gelagerte bestrahlte Erythrozytenkonzentrate in additiver Lösung verwendet werden.

Früh- und Neugeborene, die wiederholt transfundiert werden müssen, sollten Erythrozytenkonzentrate von möglichst wenigen Spendern erhalten. Es sollten daher mehrere kleine Erythrozyteneinheiten (sog. Baby-EK-Präparate) bereitgestellt werden, die durch Aufteilung eines Erythrozytenkonzentrats hergestellt werden. Hierfür sind möglichst frische Erythrozytenkonzentrate zu verwenden, die bis zum Ende der vom Hersteller vorgegebenen Haltbarkeit transfundiert werden können.

Neugeborene nach intrauteriner Transfusion sowie Früh- und Neugeborene mit Verdacht auf angeborene Immundefizienz sollen mit bestrahlten zellulären Blutprodukten transfundiert werden. Austauschtransfusionen sowie Erythrozytensubstitution bei extrakorpora- lem Kreislauf sind mit möglichst frischen, nicht länger als 7 Tage gelagerten, mit therapeutischem Plasma zur Verbesserung des Hämostasepotenzials auf einen Hämatokrit von etwa 0,6 l/l eingestellten Erythrozytenkonzentraten durchzuführen. Hierbei sollten bestrahlte Erythrozytenkonzentrate verabreicht werden. Die Gefahr einer Thrombozytopenie bei Austauschvolumina, die das 1,5-Fache des Blutvolumens übersteigen, ist dringend zu beachten.
...

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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