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Autor | Thema: Patientenidentifikation über Patientenarmbänder |
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mmuehl ist neu hier ![]() ID # 430 |
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Seit etwa 2 Jahren sind bei uns im Klinikum Patientenarmbänder eingeführt. Auf diesen sind Fallnummer, Pat. Name, Vorname und Geburtsdatum vermerkt. Das Tragen ist freiwillig. Nun kam die Frage auf, ob z. B. bei Kommunikationsproblemen, die Identifikation des Pat. vor einer Transfusion über dieses Patientenarmband möglich ist. Wie ist da die Rechtslage?
----------------------- Dr. Michaela Mühl |
Beiträge: 5 | Mitglied seit: August 2017 | IP-Adresse: gespeichert | |
tfrietsch Supermoderator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 24 |
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Liebe Frau Kollegin Mühl,
die Identifikation des Empfängers einer Bluttransfusion ist in der neuen Richtlinie unter Kapitel 4.9.1 und 2 geregelt: "Bei Empfängern, die namentlich nicht identifiziert werden können, müssen die Personalien durch andere Angaben ersetzt werden, die eine eindeutige Identifikation erlauben." Da die Identifikation über ein Patientenarmband eindeutig ist, sollte das reichen. Allerdings wird ein Richter bei einer Verwechslung mit Todesfolge die ärztliche Sorgfaltspflicht ebenfalls prüfen müssen, wenn die Akten eines anderen Patienten, ein anderer Name am Patientenbett etc. zusätzlich Hinweise auf die Identität des Empfängers verfügbar, aber abweichend gewesen sein sollte. Es sind mir mehrere Fälle bekannt, bei der sich Patienten falsche Armbänder haben anbringen lassen... ----------------------- Prof Dr. med. Thomas Frietsch 1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH e.V. Anästhesiologie und Intensivmedizin Mannheim |
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