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Autor Thema: Leiter eines Blutdepots
mloesch
kommt regelmäßig her
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ID # 16


  Erstellt am 07. Dezember 2018 20:26 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Zu meinen Aufgaben als QB-Hämotherapie gehört auch die Überprüfung der Qualifikation der Verantwortungsträger. In diesem Zusammenhang bin ich über die Anforderung an die Qualifikation des Leiters eines Blutdepots in der Hämotherapie-Richtlinie 2017 auf folgende Regelung gestoßen: Der Leiter eines Blutdepots muss Facharzt sein, an einer theoretischen Fortbildung einer Ärztekammer teilgenommen haben und eine einwöchige Hospitation nachweisen. Das waren in der alten Richtlinie die Mindest-Anforderungen an die Qualifikation des Leiters eines Blutdepots ohne Anbindung an eine Immunhämatologie. In der novellierten Hämotherapie-Richtlinie werden die Anforderungen an die Qualifikation des Leiters eines Immunhämatologischen Labors (6.4.1.3.6) und die des Leiters eines Blutdepots (6.4.1.3.7) in getrennten Unterabschnitten festgelegt. Folgt man dem Wortlaut der Richtlinie dürfen ein Facharzt für Laboratoriumsmedizin oder ein Facharzt für Transfusionsmedizin nicht ohne weiteres als Leiter eines Blutdepots neu bestellt werden, es sei denn, sie erfüllen die beiden weiteren Anforderungen! Ich gehe davon aus, dass hier die Anforderungen an die Qualifikation des Leiters eines Blutdepots gekürzt wiedergegen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Loesch
QBH - Vivantes/Berlin

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M. Loesch
QBH - Vivantes/Berlin

Beiträge: 26 | Mitglied seit: Oktober 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 08. März 2019 12:42 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Lieber Herr Lösch,
wir gehen ebenso davon aus. Wir haben diesen Punkt in die Revisionsliste der schriftlichen Fachanhörung zum Entwurf zu Erratum/Anpassungen zur ?Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2017?, Stand 19.06.2018 eingereicht.

Nach vorläufigen Informationen wurde Ihr Einwand im o. g. Entwurf bereits aufgegriffen, im neuen Abschnitt 6.4.1.3.6 und 6.4.1.3.7.

Ein Erratum und Anpassungen zur "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2017", wurden bereits im Vorstand der Bundesärztekammer beraten und beschlossen. Derzeit erfolgt die Einholung des gesetzlich vorgesehenen Einvernehmens des Paul-Ehrlich-Institutes. Erst danach ist eine Veröffentlichung möglich. Zum Veröffentlichungszeitpunkt können wir derzeit leider noch keine Aussage treffen.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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