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Autor Thema: Stellungnahme AK Blut zur Fehlanwendung
WGlaser
kommt regelmäßig her
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ID # 124


  Erstellt am 14. Januar 2020 09:39 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich hätte einige Frage zu der Stellungnahme des AK Blut zur Fehlanwendung von Blutprodukten (S19):
"Die Einrichtung der Krankenversorgung hat sicherzustellen, dass alle transfusionsbeauftragten Personen mindestens alle fünf Jahre geschult werden, um sie zu befähigen, die obigen Inhalte (Anm.d.V.:Schulung der Mitarbeiter)zu vermitteln."

1.: Wie bindend sind solche Empfehlungen in Stellungnahmen des AK Blut?
2.: Wird es dafür Schulungen der Landesärztekammern geben oder muss sich jede Einrichtung eine eigene Fortbildung selbst stricken? Wenn letzteres zutrifft: Müssen die TV, die vermutlich die Fortbildung der TB machen müssen, nicht auch irgendwie geschult werden? Wenn ja: Wie oft?

In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass ich Schulungen und Fehlermeldesysteme als sehr sinnvoll erachte und unterstütze.

Ich würde mir hier eine klare Regelung wünschen die man gegenüber der Verwaltung vertreten kann. Vielleicht kann die IAKH in diese Richtung Einfluss nehmen - wäre schön.

Mit herzlichen Grüßen,

WGlaser

Beiträge: 25 | Mitglied seit: November 2006 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 14. Januar 2020 10:10 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Lieber Kollege Glaser,
Voten und Stellungnahmen des AK Blut sind stark bindend, da der AK Blut ein Gremium des RKI und damit das Expertengremium des Gesundheitsministerium bezüglich Bluttransfusion darstellt. Seine Voten werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und meistens in andere Regularien, Gesetze und Richtlinien übernommen. Bezüglich der Einweisung und Schulung aller Ärzte verweist das Votum im Gegenzug auf die Richtlinie Hämotherapie 2017, die sowieso eine Einbettung in das Transfusionsgesetz hat. Damit hat die Richtlinie Hämotherapie im Unterschied zu den meisten Richtlinien den Stellenwert einer "untergesetzlichen Norm": Heißt im Klartext, beinahe so bindend wie ein Gesetz.
Ob es dafür Schulungen der LÄK geben wird oder die TV dafür gezielt geschult werden müssen, kann derzeit nicht vorausgesagt werden, da die DGTI die Schulungsmaterialien ja erst stricken muss. Ich kann nur die Weitergabe der IAKH Vorträge zu diesem Thema bzw. die Berichte aus unserem Fehlerregister dafür empfehlen: Gerade dort wird ersichtlich, wo die Sicherheit in vielen Einrichtungen noch nicht zur Zufriedenheit geregelt ist. Aus den Empfehlungen zur Fehlervermeidung lassen sich Maßnahmen ersehen, die auch die entsprechenden Fortbildungen thematisieren.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 330 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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