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Author Topic: Aufklärung
mloesch
kommt regelmäßig her
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ID # 16


  Posted on November 05, 2005 04:47 PM (#1)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Die Richtlinien 2005 führen unter 4.3.4 (Aufgaben des transfundierendes Arztes)aus, dass der transfundierende Arzt sich über die Aufklärung und Einwilligung des Patienten vor Einleitung der Transfusion zu versichern hat. Nach der Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Bluttransfusion des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten und dem Berufsverbandes Deutscher Chirurgen (1989)gehört die präoperative Aufklärung des Patienten über die intraoperative Transfusion zu den Aufgaben des Chirurgen. Gilt hier in jedem Fall ein Vertrauensgrundsatz, d.h. der Anästhesist kann davon ausgehen, dass eine Aufklärung stattgefunden hat und eine Einwilligung vorliegt, oder kann es nachteilige Folgen für den Anästhesisten geben, wenn er intraoperativ transfundiert und keine Einwilligung vorliegt.

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M. Loesch
QBH - Vivantes/Berlin

Posts: 26 | Member since: October 2003 | IP address: saved
Kretschmer
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ID # 13


  Posted on November 07, 2005 08:41 AM (#2)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail   HP HP
Durch die Richtlinien wird die Vereinbarung mit den Chirurgen in diesem Punkt sicher hinfällig. Der Anästhesist muss sich selbst noch mal davon überzeugen, ob die Aufklärung erfolgt ist und ein Einverständnis erteilt wurde. Der Vertrauensgrundsatz gilt allerdings in Bezug auf die Art und Weise der Aufklärung. Der Anästhesist muss nicht überprüfen, wenn ein schriftliches Einverständnis vorliegt, ob der Chirurg gründlich genug aufgeklärt hat.

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V. Kretschmer

Posts: 401 | Member since: September 2003 | IP address: saved
KaiZickbauer
ist neu hier
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ID # 303


  Posted on April 10, 2012 09:22 PM (#3)  |  Quote Quote   PM PM
Als TB unserer anästhesiologischen Abteilung habe ich immer wieder mit unzureichenden Aufklärungen über perioperative Transfusionen seitens der operativ tätigen Kollegen zu tun.
Meiner Meinung nach sollte diese Aufklärung - insbesondere vor elektiven Eingriffen - auf eigens dafür konzipierten Dokumentationsbögen stattfinden und nicht als "Fußnote" im Rahmen der Aufklärung des operativen Eingriffes.

Leider kommt es immer wieder vor, dass bei intraoperativ notwendiger Transfusion festgestellt wird, dass keine dezidierte Aufklärung über eine Transfusion seitens der Kollegen vorliegt. Dies ist äußerst ärgerlich, zumal entsprechende Bitten oft ignoriert und als lästige zusätzliche Dokumentation gewertet werden.

Daher meine Frage: Ist es ausreichend, auf einem Standardaufklärungsbogen für einen operativen Eingriff einfach den Abschnitt über einen "größeren Blutverlust" im Kapitel "Risiken" mit Textmarker (!) zu markieren?

Auch für uns in der Anästhesie bedeutet eine Transfusionsaufklärung im Rahmen der präoperativen Gespräche einen nicht unerheblichen zeitlichen und administrativen Aufwand, der jedoch - allein schon aus rechtlichen Gründen - unabdingbar ist.

Ich freue mich auf die Meinung anderer Mitglieder zu diesem Thema.

Posts: 3 | Member since: July 2011 | IP address: saved
mloesch
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ID # 16


  Posted on April 13, 2012 12:07 PM (#4)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Wir haben die Vereinbarung der Fachgesellschaften zusätzlich als Standard in unser QM-Handbuch übernommen. Die Aufklärung durch den operativ tätigen Kollegen macht Sinn:

1. Er hat vor dem Anästhesisten Kontakt zum Patienten (Aufklärung über autologe Verfahren!)
2. Er kennt in der Regel individuelle operative Risiken im Hinblick auf den Blutverlust.
Die Aufklärung wird in unserem Haus generell auf konfektionierten transfusionsmedizinischen Bögen dokumentiert. Die Hinweise auf den chirurgischen Aufklärungsbögen zählen in der Regel nicht die typischen Risiken der Transfusion auf.

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M. Loesch
QBH - Vivantes/Berlin

Posts: 26 | Member since: October 2003 | IP address: saved
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Posted on April 17, 2012 07:04 AM (#5)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Ich halte das Vorgehen von Kollegen Loesch für gut, insbesondere wenn es im QM Handbuch fixiert ist.

Für den Fall einer intraoperativen Transfusion oder danach auf Intensivstation (eingeschränktes Verständniss) sollte auf jeden Fall (auch wenn die Transfusionsaufklärung vorher schriftlich fixiert wurde) nochmals eine Sicherheitsaufklärung erfolgen. Dies kann verbindlich in das Entlassungsgespräch und in den Arztbrief aufgenommen werden. Wir führen für jeden Patienten ein Beiblatt in der Akte auf dem alle Blut und Plasmaprodukte dokumentiert werden, dies kann dann auch zur Dokumentation der Sicherheitsaufklärung verwendet werden. Das spielt den Ball nochmals in das Feld der operativen Abteilung, sollte die Prätransfusionsaufklärung nicht erfolgt sein.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Posts: 141 | Member since: July 2003 | IP address: saved
tfrietsch
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ID # 24


  Posted on February 07, 2013 07:29 AM (#6)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Liebe Kolleginnen und Kollegen
In der Letzten Sitzung unserer
Transfusionskommission tauchte die Aussage auf, dass mittlerweile auch
die Information eines Patienten, dass er/sie EKs erhalten hat (nach
vorherigem Einverständnis) zu dokumentieren sei. Dazu gäbe es ein
Urteil. Mir ist ein solches nicht bekannt - unserem Rechtsanwalt auch
nicht. ( aber im Rahmen der verjuristisierung halte ich es für
denkbar; deshalb die Frage an Sie.)
Mit freundlichen Grüssen W Rieß

Posts: 343 | Member since: December 2003 | IP address: saved
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Posted on February 07, 2013 07:32 AM (#7)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Auch mir ist solch ein Urteil nicht bekannt, ich konnte es auch nirgends recherchieren. Vielleicht können Sie ja noch mal nachhaken.
Aber generell wissen wir ja von der Aufklärung praeoperativ, dass wir über alles nur erdenkliche aufklären müssen und dieses auch dokumentieren muessen. In anderen Haeusern ist das so geregelt, dass es in der anaesthesiologischen oder chirurgischen Aufklärung dokumentiert wird, im konservativen Bereich oder postoperativ durch einen Handschriftlichen Eintrag in der Patientenakte-siehe auch obenstehende Beitraege.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

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