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Author | Topic: Leiter immunhämatologisches Labor |
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T.Berlet ist neu hier ID # 415 |
Posted on May 13, 2020 11:33 PM (#1)
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Unter welchen Voraussetzungen (Dienstvertrag etc.) kann ich als Inhaber der Zusatzbezeichnung "Bluttransfusionswesen" die Leitung eines immunhämatologischen Labors eines von meinem "Heimatkrankenhaus" ca. 30 Fahrminuten entfernten Krankenhauses eines Krankenhausverbundes übernehmen.
Paragraph 6.4.1.3.6 schliesst diese Qualifikation ja eigentlich aus der Liste der Möglichkeiten der Zuziehung externen Sachverstandes aus. ----------------------- Dr. med. Thomas Berlet MA, DEAA, EDIC Abteilung für Intensivmedizin Bonifatius Hospital 49808 Lingen (Ems) |
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grump kommt regelmäßig her ID # 439 |
Posted on June 05, 2020 05:47 PM (#2)
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Sehr geehrter Herr Berlet,
offensichtlich hat noch niemand geantwortet: selbstverständlich können Sie mit der Zusatzbezeichnung "Bluttransfusionswesen" ein immunhämatologisches Labor ärztlich leiten. Es wird in der Fussnote der Richtlinien 6.4.1.3.6 nur darauf hingewiesen, dass man diese Qualifikation jetzt nicht mehr erwerben kann. Sie ist aber weiterhin gültig. Es war eine Regelung nach der Wiedervereinigung, da es diese Qualifikation im Osten nicht gab. Dafür gibt es seit 2007 die Bezeichnung "Hämostaseologie". Ich wünsche Ihnen eine gute Arbeit in diesem externen Krankenhaus. Besprechen Sie aber beim vertrag die Weisungsbefugnis, den freien Zugang und auch den Einschluss in die Haftpflicht des Hauses. Herzlicher Gruss, Gerhard Wittenberg Oberarzt der Klinik für AISO Transfusionsverantwortlicher BG-Klinik Ludwigshafen Leitender Arzt für die MAT ----------------------- OA Dr. Wittenberg Arzt für Anästhesiologie und Bluttransfusionswesen, D.E.S.A. Schatzmeister der IAKH BG-Klinik Ludwigshafen Ludwig.Guttmannstr. 13 67071 Ludwigshafen |
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Plo ist neu hier ID # 14 |
Posted on September 24, 2021 01:02 PM (#3)
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Leider habe ich mit der neuen Richtlinie Probleme. Bin seit über 20 Jahren in verschiedenen Krankenhäusern Leiter der Immunhämatologie und Leiter des Blutdepots. Diese Tätigkeit habe ich auch als externe Leitung. Die Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen habe ich seit 1996.
Bei einer weiteren Anfrage aus einer in der Nähe liegenden Klinik, stolpere ich nun über diese Aussage aus den Richtlinien. 6.4.1.3.6 Leitung eines immunhämatologischen Labors Der Leiter eines immunhämatologischen Labors muss eine der folgenden Qualifikationen oder Voraussetzungen erfüllen: a) Facharzt für Transfusionsmedizin, b) Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Richtlinie Hämotherapie, Gesamtnovelle 2017, mit Erratum/Anpassungen Seite 88 von 103 c) Facharzt mit Zusatzbezeichnung ?Bluttransfusionswesen? 3, d) Facharzt mit sechsmonatiger Tätigkeit in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung. Die Heranziehung von externem Sachverstand [Qualifikation nach a) oder b)] ist möglich. Die Einschränkung des externen Sachverstands auf die Qualifikation nach a. FA Transfusionsmedizin und b. FA Labormedizin macht meine Tätigkeit dort unmöglich, es sei denn ich lasse mich dort anstellen. Dies ist die Antwort aus der Rechtsabteilung dieses Krankenhauses. Ich bitte um eine Klarstellung ----------------------- HPlo |
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