IAKHforum |
Author | Topic: Aufklärungsbögen |
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andreas.hohn ist neu hier ID # 485 |
Posted on June 29, 2020 09:54 AM (#1)
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PM E-mail HP
Guten Tag zusammen,
unsere Transfusionskommission hat die Verwendung kommerziell erhältlicher Formulare zur Transfusionsaufklärung empfohlen. Diese Formulare sollen den derzeitigen selbst entworfenen Aufklärungsbogen ablösen, der inhaltlich und vom Umfang nicht mehr aktuell ist. Als Transfusionsverantwortlicher begrüße ich diese Entscheidung, jedoch wird die Umstellung nicht von allen Entscheidungsträgern im Klinikum vorbehaltlos befürwortet und man möchte entgegen der Empfehlung der TFK gerne am bisherigen Bogen festhalten. Daher meine Fragen: Ist die Transfusionskommission, bzw. der TV dafür verantwortlich hauseigene Aufklärungsbögen zu entwerfen bzw. zu überarbeiten? Wenn ja, ist die TFK und der TV dann auch rechtlich für den Inhalt verantwortlich? Empfehlen Sie eine juristische Prüfung der Aufklärungsbögen oder sollten sogar ohnehin generell kommerzielle geprüfte Bögen verwendet werden? Ich freue mich über Ihre Einschätzung! ----------------------- AH |
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tfrietsch Supermoderator ID # 24 |
Posted on June 29, 2020 02:02 PM (#2)
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Das von Ihnen selbst entworfene, hauseigene Aufklärungsformular kennen wir jetzt nicht, aber ist prinzipiell ebenso gut geeignet wie die kommerziell erhältlichen Versionen.
Wichtig ist , dass sie die wesentlichen Nebenwirkungen und gravierenden Komplikationen aufführen und mit dem Patienten besprochen werden. Über dieses Gespräch sollten dann handschriftliche Stichpunkte notiert werden. Da heutzutage die Inhalte "Patient Blood Management", Einsatz von Tranexamsäure, präoperative Anämie, MAT bei Krebspatienten und anderes hausspezifisches der Hämotherapie dazugehört und besprochen werden sollten, haben hausinterne Formulare Vorteile. Vor Gericht haben alle Vereinbarungen gleichermaßen Bestand . Die Transfusionskommission ist meiner Ansicht und Auslegung der Richtlinie Hämotherapie als Auftraggeber und beratendes Gremium nicht verantwortlich, der TV für die Existenz und die Benutzung, nicht aber für die Inhalte. Da der aufklärende Arzt das Informationsgespräch führen und das Einverständnis des Patienten einholen muss und alle im Individualfall gebotenen Inhalte handschriftlich ergänzen muss, steht er in der ersten Linie der juristischen Haftung im Schadensfall. Eine juristische Beratung ist sicher nicht verkehrt, aber aus meiner Einschätzung verzichtbar. ----------------------- Prof Dr. med. Thomas Frietsch 1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH e.V. Anästhesiologie und Intensivmedizin Universitätsmedizin Mannheim |
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andreas.hohn ist neu hier ID # 485 |
Posted on June 29, 2020 04:37 PM (#3)
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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