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Author | Topic: Digitale Unterschrift |
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gwittman ist neu hier ![]() ID # 479 |
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Uns erreichte folgende Anfrage zum
Thema "Digitale Unterschrift": Nachricht: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es weiterhin zwingend erforderlich, die Anforderung von Blutkomponenten und die Konservenbegleitscheine nach Transfusion handschriftlich zu unterschreiben oder sind hier auch digitale Unterschriften rechtskonform gültig? Beste Grüße Meine Anmerkung dazu: [/list]-Einfache, schnelle Antwort: Nein, auch digitale Unterschriften können rechtskonform sein [/list]-Schwierige, ausführliche Antwort: Man braucht eine qualifizierte elektronische Signatur "QES" (nicht nur AES- Advanced Electronic Signature (siehe https://www.datenschutzlexikon.de/datenschutz-lexikon/aes.html)), also eine Signaturkarte, ein Signaturterminal, eine Software dazu usw. Eine Anforderung von Blutkonserven ist wie ein Rezept zu sehen und unterliegt der Arzneimittelverschreibungsverordnung §2 Absatz (1) Punkt 10. Zitat "die eigenhändige Unterschrift der verschreibenden Person oder, bei Verschreibungen in elektronischer Form, deren qualifizierte elektronische Signatur" Folge: Genau an der qualifizierten elektronischen Signatur im Bereich von Order-Entry oder der Anforderung von Blutkonserven hapert es. Ein Kennwort+Passwort wie in den meisten KIS-Systemen reicht leider nicht aus. G. Wittmann |
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