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Autor Thema: Schwangerschaftsvertretung des TV
WGlaser
kommt regelmäßig her
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ID # 124


  Erstellt am 26. August 2023 19:42 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo zusammen,

braucht eine Schwangerschaftsvertretung des TV die in den Richtlinien festgelegte Ausbildung, auch wenn es sich nur um die Mindestzeit von 3 Monaten handelt?

Vielen Dank schon jetzt für die Rückmeldung.

Herzliche Grüße,

WGlaser

Beiträge: 25 | Mitglied seit: November 2006 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 16. Februar 2024 12:33 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ja. Ohne Qualifikation kann das Amt nur dann ausgeführt werden ("Übergangsregelung bis zur Qualifizierung"), wenn die Ausbildung angefangen und absehbarer Zeit abgeschlossen wird. Eine Vertretung muss ebenso qualifiziert sein, sonst kann sie nicht vertreten. Mit der Verfügbarkeit von externen qualifizierten TVs entfällt eigentlich die Notfalllösung einer nicht qualifizierten Besetzung dieses wichtigen Postens.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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