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Autor Thema: Regelung zur Dokumentation der Einwilligungserklärung und Aufklärung bei mehreren aufeinander folgenden Anwendungen von Blutprodukten
mlutticke
kommt regelmäßig her
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ID # 79


  Erstellt am 06. Dezember 2005 10:44 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
In den neuen Richtlinien steht, dass die Regelungen zur Dokumentation der Einwilligungserklärung und Aufklärung bei mehreren aufeinander folgenden Anwendungen von Blutprodukten bei gleichbleibenden Behandlungsbedingungen (z.B. Zytostatikatherapie) im QMS der Einrichtung festzulegen sei.
Z.Zt. wird bei uns bei jeder neuen Gabe von Blutprodukten eine Einwilligungserklärung eingeholt, was insbesondere bei den Kollegen der Onkologie auf viel Unmut stößt, da z. B. akute Leukämiepat. sehr lange stationär behandelt werden und sehr viele Blutprodukte benötigen. Kurzfristig haben wir dann zur Entlastung der Kollegen einmalig aufgeklärt und den Vermerk: "Bis auf Weiteres, bis auf Widerruf" zugefügt. Dies habe ich dann durch unseren Justitiar überprüfen lassen, der diesem Vorgehen vehement widersprach, da nach seiner Auffassung die Gabe von Blutprodukten juristisch einer geplanten Körperverletzung entspricht, und sommit jedes mal einer Einverständniserklärung des Pat. bedarf (z. B. wie bei jeder Gastro- oder CT-Untersuchung).
Ist durch die neuen Richtlinien dies nun anders zu verstehen? Wie ist die Rechtslage? Reicht es tätsächlich aus, dass man nur im QSH eine entsprechende Änderung festlegt? Wie dünn ist das Eis, dass man da juristisch im Verfahrensfall einbricht?

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Dr. M. Lütticke

Beiträge: 13 | Mitglied seit: November 2005 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 16. März 2006 17:44 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Man wird nie für alle Situationen die juristischen Konsequenzen voraussagen können. Man sollte sich davon aber als Arzt frei machen, immer nur auf juristische Konsequenzen zu schielen, und sich wieder mehr nach eigenem Wissen und Gewissen entscheiden. Das bedeutet in dieser Frage, dass man die Patienten immer dann neu aufklärt und das Einverständnis einholt, wenn eine neue Behandlungsphase (nächste Op, nächster Zytostatika-Zyklus) beginnt oder längere Intervalle dazwischen liegen, und wenn sich der Zustand des Patienten wesentlich geändert hat, sodass ein Sinneswandel eingetreten ist. Dass sich diese Situationen nicht standardmäßig auf Tage und Wochen oder Anzahl der Blutkonserven beziehen lässt, ist nachvollziehbar. Wenn ein Patient bisher nur Erythrozyten bekam und nun plötzlich auch Thrombozyten erhalten soll, die z.B. ein deutlich höheres bakterielles und TRALI Risiko haben, sollte er auch neu aufgeklärt werden und sein Einverständnis geben. Dasselbe gilt für die Applikation von FFP im Hinblick auf TRALI. Solche Vorgaben sollte man in das QM-Handbuch aufnehmen. Damit wird aber auch vom einzelnen Arzt die Verpflichtung (und Verantwortung) genommen, jedesmal das Einverständnis schriftlich neu einzuholen, obwohl es die x-te Bllutkonserve ist, und der Patient weiß, was ihn erwartet. Nach meiner Ansicht wollen die Rili gerade das Gegenteil wie Ihre Juristen erreichen, wenn eine entsprechende Aussage im QMH gemacht wird!

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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