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Autor Thema: Blutdepot
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ID # 1


  Erstellt am 16. April 2006 23:35 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Definition eines Blutdepots ist in den neuen Rili auch auf Bereiche erweitert, welche Plasmaderivate ohne eindeutige Patientenzuordnung lagern. Insofern müssten in den betroffenen Kliniken Mitarbeiter mit der Qualifikation zur Führung eines Blutdepots vorhanden sein. Viele Intensivstationen führen solche Bestände. Was bedeutet das für die Kliniken? Werden diese Depots dann behördlich überwacht? Sollte man ein zentrales Depot veranlassen? Oder habe ich die Richtlinien falsch interpretiert?
Vielen Dank schonmal
Achim Foer

Beiträge: 22 | Mitglied seit: Mai 2003 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 1


  Erstellt am 16. April 2006 23:36 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sie haben die RILI richtig verstanden. Vermutlich ist das wieder einer der Strickfehler der RILI, der nicht ausreichend bedacht wurde. Andererseits sollten m. E. auch die teuren Gerinnungspräparate etc. nicht peripher, auch nicht auf Intensivstationen, gelagert werden, da die Lagerungsdauer der Präparate dort nicht ausreichend unter Kontrolle ist, und von unbedarften Therapeuten teure Präparate eingesetzt werden, weshalb das besser zentral gesteuert werden sollte. Nutzen Sie also die RILLI für eine zentrale Lagerung der Präparate, solange diese noch nicht für einen speziellen Patienten vorgesehen sind. Wir geben sogar wegen der schlechten Erfahrung mit verfallenen Präparaten nur die jeweils nächste Dosis für die Patienten aus. Man kann viel Geld auf diese Weise sparen. Die Arzneimittelkühlschränke sind für die Lagerung der Plasmaderivate ausreichend.

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V. Kretschmer

Beiträge: 22 | Mitglied seit: Mai 2003 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 1


  Erstellt am 16. April 2006 23:39 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Jetzt finde ich mich aber gar nicht mehr zurecht:
Bei uns werden PPSB, Gerinnungspräparate etc. in der Apotheke gelagert. Die Leiterin ist sicher sehr qualifiziert - aber sie ist weder Ärztin noch hat sie irgendwelche "Transfusionsqualifikationen". Wenn unsere Apotheke jetzt als Blutdepot gilt - wer ist dann Depotleiter ????

Dettmer

Beiträge: 22 | Mitglied seit: Mai 2003 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 1


  Erstellt am 16. April 2006 23:40 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Für die Apotherin gilt das Arzneimittelgesetz sowie das Apothekergesetz, und die haben höhere Rerchtskraft als die RILI

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V. Kretschmer

Beiträge: 22 | Mitglied seit: Mai 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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