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Autor Thema: ABO-ungleiche EK
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 26. April 2006 17:35 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
In den aktuellen Richtlinien heißt es unter 4.3.5. - EKs werden AB0 gleich transfundiert. In Ausnahmefällen...., Die Ausnahmen sind zu dokumentieren. -
Jetzt die Frage: Welche Ausnahmen sind gestattet, wie muss man sie dokumentieren?
Wir haben im letzten Jahr durch konsequente Vermeidung der Vorratshaltung "exotischer Blutgruppen" einen erheblichen Betrag einsparen können und unsere Verfallsquote als kleines Krankenhaus von 12% auf ca. 1% drücken können. Muss ich jetzt wieder alle Exoten vorrätig haben? Wie weit darf ich selbstverständlich kompatible EKs transfundieren.

Unbenannter Frager

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 26. April 2006 18:08 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Die Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (EK) der Blutgruppe O an Patienten anderer ABO-Blutgruppen ist medizinisch unbedenklich, da der Restplasmagehalt vernachlässigt werden kann. Die Richtlinien schränken die Verwendung der EK der Blutgruppe O als Universalpräparate auf echte Notfälle (und natürlich auch Versorgungsengpässe) ein, weil verhindert werden soll, dass Mangel für die Blutkonserven der Blutgrupppe O entsteht und Blutkonserven der anderen Blutgruppen beim Blutspendedienst verfallen. Schließlich verteilen sich die Blutgruppen der Patienten statistisch genauso wie bei Blutspendern. Wenn ein Krankenhaus folglich grundsätzlich dazu übergeht, für elektive Eingriffe nur Blutkonserven der Blutgruppen O (für alle) und A (für A und AB) zurückzugreifen, steht dies zwar nicht im Einklang mit den Richtlinien, aber fachlich ist nichts dagegen einzuwenden. Insofern können die Richtlinien auch nicht verbindlich sein, denn die Forderung ist fachlich nicht begründet. Um die ABO-ungleiche, majorkompatible Transfusion möglichst nur auf Notfälle zu begrenzen, ist das DRK bereits dazu übergegangen, den Konservenpreis für Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe O gegenüber denen anderer Blutgruppen anzuheben. Wegen des befürchteten Mangels an EK der Blutgruppe O sollte man daher für planbare Eingriffe Blutkonserven alle ABO-Blutgruppen vorhalten, wobei man natürlich v.a. in kleinen Häusern, den Anteil der EK mit den Blutgruppen AB und B deutlich niedriger halten sollte, als die Verteilung in der Bevölkerung beträgt. Sobald im Einzelfall mehr EK als der erwartbare Bedarf notwendig werden, bestehen sicher keinerlei Bedenken, ABO-ungleich, major-kompatibel zu transfundieren. Das erfordert keine besondere Dokumentation, da der Regelbedarf ja aus der Bedarfsliste hervorgeht. auf diese Weise sollte es Ihnen ebenfalls gelingen, den Verfall so niedrig zu halten, was natürlich auch ein Gebot unserer Zeit ist.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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