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Autor Thema: TFG-Novelle
Dettmer
kommt regelmäßig her
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ID # 32


  Erstellt am 17. November 2004 11:27 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Lieber Herr Kretschmer,
als Transfusionsverantwortlicher unseres Hauses ist von Seiten der Gynäkologie folgende Frage an mich herangetragen worden:
Bisher wurde bei uns im Kreissaal auf Wunsch der Eltern (und privat bezahlt) regelmäßig Nabelschnurblut entnommen und an ein auswärtiges Unternehmen zur Kryokonservierung verschickt. Nun gibt es in unserem Haus weder eine Spendeeinrichtung noch eine Herstellungserlaubnis, auch ein Transfusionsmediziner ist nicht vorhanden.
Nach der am 11.11. verabschiedeten Novelle des TFG wird nun Nabelschnurblut ausdrücklich in den Begriff "Blutspende" mit eingeschlossen.
Müssen wir jetzt auf diesen Service verzichten, oder reicht weiterhin der Vertrag mit dem weiterverarbeitenden Betrieb als Grundlage aus? :confused:

Beiträge: 6 | Mitglied seit: Januar 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 22. November 2004 15:21 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich bin nicht ganz sicher, aber m. W. war auch das BMG daran interessiert, diese Möglichkeit zu erleichtern, weshalb ich davon ausgehe, dass der Vertrag mit dem Hersteller ausreicht. Die Plazentablutspende ist m. E. ein vom Hersteller der Aufsichtsbehörde gemeldeter Außentermin. Es muss aber dieser Vertrag zwischen dem Herstller und der entnehmenden Stelle existieren. Es kann also nicht jeder mal auf Wunsch der Eltern des Kindes diese Blutentnahme durchführen.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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