IAKHforum |
Author | Topic: Verantwortlichkeiten |
---|---|
fleiter kommt regelmäßig her ID # 107 |
Posted on October 17, 2006 12:58 PM (#1)
Quote
PM E-mail
Anfragen an Prof. Kretschmer:
1. Ein großer Teil unserer Einsender sind neben Krankenhäusern > niedergelassene Onkologen. An langen Wochenenden bedingt durch Feiertage > führe ich immer müßige Diskussionen mit diesen, weil regelmäßig die > 3(+Entnahmetag)Regel bzgl. Aks und Kreuzprobe aus logistischen Gründen > mißachtet wird, d.h. Freitags wird für Dienstags Blut angefordert. Die > Patienten sind alle vortransfundiert und werden auch regelmäßig > transfundiert. > Die Kollegen argumentieren, daß Sie als transfundierende Ärzte das Risiko und > die Verantwortung tragen. Bin ich aber damit als verantwortliche > Transfusionsmedizinerin für das immunhämatologische Labor aus der > Verantwortung raus? Ich denke nicht, wie sehen Sie das? > 2. Ähnliches gilt für nicht oder nicht ausreichend beschriftete Blutproben. > Auch wenn in den Richtlinien steht, daß der anfordernde Arzt für die > Identität der Proben verantwortlich ist, darf man solche Proben doch > eigentlich nicht bearbeiten, auch nicht, wenn man im Befund auf darauf > hinweist, daß die Identität des Patienten nicht eindeutig war? ----------------------- Dr. med. Birgit Fleiter Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie MVZ Dr. Stein+Kollegen Mönchengladbach |
Posts: 115 | Member since: July 2006 | IP address: saved | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Posted on October 18, 2006 03:07 PM (#2)
Quote
PM E-mail HP
ad 1. ich sehe das anders. Sie sind als TV verpflichtet, die Kliniker darauf hinzuweisen, wie es tatsächlich gemacht werden muss. Zu Ihrer Absicherung muss das schriftlich und verständlich erfolgen, damit der Kliniker die Sinnhaftigkeit erkennt. Aber Sie sind nicht dafür verantwortlich, was er
letztlich macht, zumindest nicht, solange er nicht de facto den Patienten falsch transfundiert, z.B. nachgewiesene relevante Ak nicht berücksichtigt. Im letzteren Falle würden Sie sogar die Transfusion verhindern bzw. den Patienten über seine Gefährdung informieren müssen. Generell gilt aber, dass wir als TV oder TB oder QB keine Funktion wie eine Überwachungsbehörde wahrnehmen. ad 2. Bei nicht korrekt beschrifteten Röhrchen ist die Situation sicher anders, denn hier werden Sie durch die Bearbeitung zum Mittäter. Hier ist eine Bearbeitung nur in Ausnahmefällen (Notfall, sehr schlechte Venen) gerechtfertigt, sodass Sie nach Ausschluss dieser Ausnahmefälle eine Bearbeitung ablehnen sollten, wenn es sich um Mängel handelt, die die Identitätssicherheit betreffen. In den Ausnahmefällen sollten Sie sich durch entsprechende Hinweise im Protokoll und Befund absichern. ----------------------- V. Kretschmer |
Posts: 401 | Member since: September 2003 | IP address: saved |
| IAKH | Board rules | Privacy policy
Tritanium Bulletin Board 1.8
© 2010–2021 Tritanium Scripts
Site created in 0.071753 seconds
Processed 16 files
gzip compression disabled
2288.51 KiB memory usage