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Umfrage
Welche Vorgehensweise ist laut Richtl. richtig? (3 Stimmen gesamt)
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Autor Thema: Welche Vorgehensweise ist laut Richtl. richtig?
kuschitani
ist neu hier
*
ID # 133


  Erstellt am 26. April 2007 22:38 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo

Habe einige Fragen, bezüglich der Richtlinien und ihrer Auslegung:
1. Müssen bei Frauen unter 50 J. immer die Untergruppen mitbestimmt werden, auch wenn keine Transfusion ansteht?
2. Wie ist es mit Untergruppenbest. bei Männern, muß man sie bestimmen, und wenn ja bis zu welchem Alter?
3. Kommen Patienten mit bekannter Blutgr. nach Monaten wieder ins Haus, muß der AKS auf jeden Fall aktuallisiert werden oder braucht man es erst machen, wenn eine Transfusion ansteht.
4. Seren müssen doch nur 10 Tage aufgehoben werden und nicht 3 Wochen.
5. Muß ein Kons.-Segment auch aufgehoben werden, wenn die Konserve zur Transfusion ausgegeben wurde.Wenn ja, wie lange.
6. Ist ein AKS positiv, muß der AK doch auf jeden Fall identifiziert werden, auch wenn der Arzt es nicht für nötig hält, weil keine Transfusion ansteht.

Danke im voraus. Habe nämlich gerade das Labor gewechselt und hier gibt es meiner Ansicht einige Ungereimtheiten bezüglich der Auslegung der Richtlinien.


Beiträge: 1 | Mitglied seit: April 2007 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
****
ID # 107


  Erstellt am 02. Mai 2007 10:00 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo,

ad 1.: Nach den Richtlinien soll bei Mädchen und gebärfähigen Frauen eine Immunisierung gegen Antigene des Rh-Systems (und den Kell-Faktor) vermieden werden, d.h. wenn keine Transfusion ansteht, müssen diese Antigene nicht bestimmt werden, ich persönlich finde es jedoch gerade auch im Hinblick auf die Ausstellung eine Blutgruppenausweises sinnvoll, dieses trotzdem zu tun. Wie Sie das gebährfähige Alter festlegen, ist letzlich Ihnen überlassen, unter 50 J. ist sicherlich ok, wir haben es bei unter 46 J.festgelegt.

ad 2.: Nein, aber auch hier finde ich es dennoch bei einigen Patienten (z.B.onkologisch oder wenn aus anderen Gründen absehbar haüfig transfundiert werden muß) sinnvoll.

ad 3.:Wenn eine Transfusion vor planbaren Eingriffen mit einer Wahrscheinlichkeit von 10 % in Betracht kommt, muß ein gültigen Befund von Blutgruppe und Aks vorliegen, d.h. wenn die Blutgruppe in Ihrem Labor schon bestimmt wurde, müssen Sie den Aks aktuell wiederholen. Ansonsten dann, wenn der Patient transfusionspflichtig wird und ein positiver Aks muss auch abgeklärt werden. Dieses auch (Frage 6) wenn aktuell nicht transfundiert werden soll, da man dem Patienten, wenn ein Ak vorliegt, auf jeden Fall einen Notfallausweis ausstellen sollte!

ad 4.: Untersuchungsmaterial für blutgruppenserologische Untersuchungen (Orginalröhrchen) soll 10 Tage aufbewahrt werden.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
****
ID # 13


  Erstellt am 11. Mai 2007 15:48 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich stimme Frau Fleiter nur in einem Punkt nicht zu:
ad 3: der Ak-Suchtest muss auch dann bei invasiven Maßnahmen aktualisiert werden, wenn die Möglichkeit einer akut- transfusionsrelevanten Blutungskomplikation besteht, also schon bei weit weniger als 10% Transfusionswahrscheinlichkeit. Die Aussage von Frau Fleiter stimmt zwar mit den derzeitigen Richtlinien überein, entspricht aber nicht den früheren Richtlinien und v.a. nicht den international gültigen Maßstäben. Richtlinien können falsch sein, und das ist in diesem Punkt der Fall, weshalb man bei der BÄK derzeit gerade auch an diesem Punkt eine Änderung vorbereitet. Es gilt immer auch die Expertenmeinung, insbesondere wenn sie auf internationalen Standards basiert.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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