IAKHforum |
Author | Topic: Blutdepot und Arzthelferin |
---|---|
Harla ist neu hier ID # 140 |
Posted on August 01, 2007 08:58 AM (#1)
Quote
PM E-mail
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herrn,
meine Frage an Sie: Darf eine Arzthelferin im Nachtdienst im Blutdepot Kreuzproben validieren und auf Konservenbegleitscheinen unterschreiben? Ein Arzt ist in Rufbereitschaft. MfG Dr. Hauser |
Posts: 1 | Member since: August 2007 | IP address: saved | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Posted on August 01, 2007 03:12 PM (#2)
Quote
PM E-mail HP
Formal juristisch nicht. Wenn die Arzthelferin diese Tätigkeit aber schon jahrelang problemlos durchgeführt hat, habe ich fachlich mit einem kompetenten Arzt in Rufbereitschaft keine Einwände. Die Mitarbeiterin sollte schriftlich dokumentiert darauf hingewiesen werden, welche Befunde und Befundkonstellationen (nur ganz normale und regulär ausfallende Befunde ohne Auffälligkeiten einschließlich der mitgeführten Kontrollen) sie befunden darf. Außerdem sollte man in jedem Fall die Arzthelferin in ein anerkanntes Labor zur Hospitation schicken und sich dort bescheinigen lassen, dass sie die Untersuchungen richtig durchführt und reguläre Befunde richtig beurteilt. Eine 2. TA oder der erfahrene Arzt müssen im übrigen die Ergebnisse und Befunde gegenlesen, wenn es sich nicht um Notfälle handelt. Bei Neueinstellungen sollten Sie aber MTLA berücksichtigen, außer wenn sich keine adäquate MTLA bewirbt. Auf jeden Fall muss eine Nicht-MTLA intensiv eingearbeitet und vor routinemäßigem Einsatz entsprechend geprüft werden, was zu dokumentieren ist.
----------------------- V. Kretschmer |
Posts: 401 | Member since: September 2003 | IP address: saved |
| IAKH | Board rules | Privacy policy
Tritanium Bulletin Board 1.8
© 2010–2021 Tritanium Scripts
Site created in 0.034244 seconds
Processed 15 files
gzip compression disabled
2285.94 KiB memory usage