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Autor Thema: Blutdepot und Arzthelferin
Harla
ist neu hier
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ID # 140


  Erstellt am 01. August 2007 09:58 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herrn,

meine Frage an Sie:

Darf eine Arzthelferin im Nachtdienst im Blutdepot Kreuzproben validieren und auf Konservenbegleitscheinen unterschreiben?
Ein Arzt ist in Rufbereitschaft.





MfG
Dr. Hauser

Beiträge: 1 | Mitglied seit: August 2007 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 01. August 2007 16:12 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Formal juristisch nicht. Wenn die Arzthelferin diese Tätigkeit aber schon jahrelang problemlos durchgeführt hat, habe ich fachlich mit einem kompetenten Arzt in Rufbereitschaft keine Einwände. Die Mitarbeiterin sollte schriftlich dokumentiert darauf hingewiesen werden, welche Befunde und Befundkonstellationen (nur ganz normale und regulär ausfallende Befunde ohne Auffälligkeiten einschließlich der mitgeführten Kontrollen) sie befunden darf. Außerdem sollte man in jedem Fall die Arzthelferin in ein anerkanntes Labor zur Hospitation schicken und sich dort bescheinigen lassen, dass sie die Untersuchungen richtig durchführt und reguläre Befunde richtig beurteilt. Eine 2. TA oder der erfahrene Arzt müssen im übrigen die Ergebnisse und Befunde gegenlesen, wenn es sich nicht um Notfälle handelt. Bei Neueinstellungen sollten Sie aber MTLA berücksichtigen, außer wenn sich keine adäquate MTLA bewirbt. Auf jeden Fall muss eine Nicht-MTLA intensiv eingearbeitet und vor routinemäßigem Einsatz entsprechend geprüft werden, was zu dokumentieren ist.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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