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Author | Topic: Beschriftung und Barcodierung von Probenröhrchen |
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HAElsner ist neu hier ID # 145 |
Posted on October 08, 2007 02:59 PM (#1)
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Die Hämotherapie-Richtlinien verlangen in Abschnitt 4.2.3, dass jedes Probengefäß eindeutig zu kennzeichnen ist (Name, Vorname, Geburtsdatum, bzw. auch in codierter Form). Im niedergelassenen Blutgruppenlabor ist man sehr häufig mit Proben konfrontiert, die zwar einen sich nach einem längeren Zeitraum (i.d.R. nach mehr als einem Jahr) wiederholenden, einsenderspezifischen Barcode tragen, darüber hinaus aber nicht vollständig beschriftet sind.
Wie interpretieren Sie die Formulierung "in codierter Form" ? Reicht aus Ihrer Sicht ein sich wiederholender, einsenderspezifischer Barcode aus, oder ist ausschließlich ein sich niemals wiederholender Barcode akzeptabel ? ----------------------- H.-A. Elsner |
Posts: 1 | Member since: October 2007 | IP address: saved | |
Gelöscht Deleted ID # 5 |
Posted on October 08, 2007 05:22 PM (#2)
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Im Zuge weitgehender Automatisierung auch im immunhämatologischen Labor wird die Barcodierung der Probengefäße unumgänglich.
Sie müssen aus dem Barcode Name, Vorname, Geburtsdatum und einsendende Einrichtung des Patienten herauslesen können. Diese Daten sind meistens in einer sogenannten Patientenidentifikationsnummer hinterlegt. Eine enge EDV-Abstimmung zwischen Einsender und bearbeitendem Labor sind deshalb unumgänglich. Sich wiederholende Pat.-Nummern, auch als Barcode, sind grundsätzlich anzulehnen. Ich habe es live erlebt, daß ein Krankenhaus nach fünf Jahren Pat.-Nummern sich wiederholend vergab. Im Ergebnis waren frühere Blutgruppenbestimmungen etc. nicht mehr verwertbar, da sie falschen Patienten zugeordnet wurden. Deshalb niemals wiederholende Pat.-Nummern und deren Barcode`s !!! |
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