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Autor Thema: Personalunion
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 05. Dezember 2007 13:25 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Darf der Transfusionsverantwortliche eines Hauses in Personalunion TRansfusionsbeauftagter einer Abteilung sein?
Das ist doch ein grundlegend anderer Fall als die meines Wissens nicht mögliche Personalunion von TRansfusionsbeauftragter/verantwortlicher und Qualitätsbeauftragter (aufgrund der Unabhängigkeit seiner Weisungsbefugnis), oder?

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 05. Dezember 2007 13:40 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo,
der Transfusionsverantwortliche eines Hauses darf durchaus auch Transfusionsbeauftragter seiner Abteilung sein, nach den Richtlinien ist das nicht ausgeschlossen und da die Anforderungen für die Qualifikation eines Transfusionsverantwortlichen höher sind als die für einen Transfusionsbeauftragten spricht auch von der Seite nichts dagegen. In den Krankenhäusern, mit denen wir zusammenarbeiten ist dieses Modell gängige Praxis.
Viele Grüße!

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 05. Dezember 2007 14:47 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Danke Birgit,
aber ich hatte nun Zeit ein bisschen im Forum zu stöbern und habe die Frage noch von Dr. Schanz aus Freudenstadt (siehe Thema: TB und TV) und Prof. Kretschmer (siehe Thema: Transfusionsverantwortliche gleichzeitig
Transfusionsbeauftragten )gegensätzlich beantwortet gefunden.
REALITÄT ist also TB und TV wird häufig praktiziert (Antwort Fleiter)und die
THEORIE bzw. Richtlinien-Text heisst "Zusätzlich" zum TV ist ein TB zu bestellen (Antwort Schanz).

Die Verbindung sind Professor Kretschmers Antworten: "Die Frage ist nur, ob die eine Person es schafft, in allen Bereichen entsprechend der Aufgabenstellung präsent zu sein und sich durchzusetzen" oder "ob er sich überfordert fühlt".

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
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Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
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ID # 107


  Erstellt am 05. Dezember 2007 15:13 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo Thomas,
zumindestens die Landesärztekammer Nordrhein hat mit dieser Personalunion kein Problem (ich habe konket nachgefragt). Ich bin mir auch nicht sicher, ob das "zusätzlich" so gemeint ist, daß eine Personalunion damit ausgeschlossen ist oder einfach nur unglücklich formuliert ist. Wenn man eine Personalunion von Transfusionsverantwortlichem und -beauftragtem hätte ausschließen wollen, hätte man das vermutlich sehr eindeutig so formuliert.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 05. Dezember 2007 15:55 (#6)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Es ist definitiv weder fachlich noch formal gegen diese Personalunion nichts einzuwenden. Das "zusätzlich" betrifft die TB in den einzelnen (anderen) Abteilungen, und hat die Situation der Abtl., die den TV stellt gar nicht berücksichtigt. Was sollte auch fachlich gegen die Personalunion sprechen? Bitte Richtlinien etc. nicht nur nach winkeligen juristischen Formulierungen, sondern der damit verbundenen Absicht interpretieren.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 24. Juli 2015 12:39 (#7)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Frage an die IAKH:
ich bin als Chefarzt der Abteilung für Anästhesie Transfusionsverantwortlicher des KH. Meine Abteilung besteht lediglich aus 4,5 VK (inkl. CA)
Mein leitender Oberarzt ist Qualitätsbeauftragter Hämotherapie und nimmt bei uns die Audits zur Hämotherapie ab.
Muss auchbei einer so kleinen Abteilung die Trennung von QB Hämotherapie und Transfusionsbeauftragten eingehalten werden?
Kann also mein LOA auch Transfusionsbeauftragter sein?
Oder kann ich als Transfusionsverantwortlicher Arzt der Klinik die Aufgaben des Transfusionsbeauftragten meiner Abteilung übernehmen?

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 24. Juli 2015 12:40 (#8)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrter Herr Chefarzt,

die Trennung von QB Hämotherapie und TB/TV ist unbedingt einzuhalten, diese Personalunion ist nach den Richtlinien für Hämotherapie in 1.6.2 definitiv ausgeschlossen.
Allerdings können Sie als TV bei einer so kleinen Abteilung auch der TB für diese Abteilung sein, das wird in sehr vielen Häusern so gehandhabt.
Hier sagen die Richtlinien zwar auch, dass zum TV für jede Behandlungseinheit ein TB zu bestellen ist, es wird aber nicht klar ausgeschlossen, dass der TV nicht glz. TB seiner Abteilung sein kann.

Mit freundlichen Grüßen.

Dr. med. Birgit Fleiter
Fachärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
Qualitätsbeauftragte Hämotherapie

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