IAKHforum IAKHforum
Registrieren | FAQ | Suche | Wer ist online? | Mitgliederliste | Heutige Beiträge | Einloggen



Autor Thema: Aufklärung über Datenspeicherung
UBK
ist neu hier
*
ID # 158


  Erstellt am 22. April 2008 11:10 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ist es im Aufklärungsbogen erforderlich, dass Patienten über die Speicherung ihrer persönlichen Daten und die evtl. Weitergabe und Bearbeitung dieser Daten im Rahmen eines look back Verfahrens informiert werden oder ist dies eigentlich über die gesetzl. Vorschriften soweit geregelt, dass eine diesbezügliche Aufklärung und Dokumentation entfallen kann? Konkreter Anlass ist die evtl. notwendige Änderung der bisherigen Aufklärungsbögen.
Mit besten Grüßen,

U. Klein

Beiträge: 4 | Mitglied seit: April 2008 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
****
ID # 107


  Erstellt am 07. Mai 2008 09:24 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo,
§14 Abs. 4 Transfusionsgesetz ermächtigt die Einrichtungen der Krankenversorgung, personenbezogene Daten für bestimmte Zwecke zu erheben und zu nutzen. Eine Einwilligung des einzelnen Patienten ist damit entbehrlich.

-----------------------
Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert



| IAKH | Boardregeln | Datenschutzerklärung


Tritanium Bulletin Board 1.8
© 2010–2021 Tritanium Scripts


Seite in 0,130315 Sekunden erstellt
15 Dateien verarbeitet
gzip Komprimierung ausgeschaltet
2282,69 KiB Speichernutzung