IAKHforum |
Autor | Thema: Aufklärung über Datenspeicherung |
---|---|
UBK ist neu hier ID # 158 |
Erstellt am 22. April 2008 11:10 (#1)
Zitat
PN E-Mail
Ist es im Aufklärungsbogen erforderlich, dass Patienten über die Speicherung ihrer persönlichen Daten und die evtl. Weitergabe und Bearbeitung dieser Daten im Rahmen eines look back Verfahrens informiert werden oder ist dies eigentlich über die gesetzl. Vorschriften soweit geregelt, dass eine diesbezügliche Aufklärung und Dokumentation entfallen kann? Konkreter Anlass ist die evtl. notwendige Änderung der bisherigen Aufklärungsbögen.
Mit besten Grüßen, U. Klein |
Beiträge: 4 | Mitglied seit: April 2008 | IP-Adresse: gespeichert | |
fleiter kommt regelmäßig her ID # 107 |
Erstellt am 07. Mai 2008 09:24 (#2)
Zitat
PN E-Mail
Hallo,
§14 Abs. 4 Transfusionsgesetz ermächtigt die Einrichtungen der Krankenversorgung, personenbezogene Daten für bestimmte Zwecke zu erheben und zu nutzen. Eine Einwilligung des einzelnen Patienten ist damit entbehrlich. ----------------------- Dr. med. Birgit Fleiter Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie MVZ Dr. Stein+Kollegen Mönchengladbach |
Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert |
| IAKH | Boardregeln | Datenschutzerklärung
Tritanium Bulletin Board 1.8
© 2010–2021 Tritanium Scripts
Seite in 0,057187 Sekunden erstellt
15 Dateien verarbeitet
gzip Komprimierung ausgeschaltet
2282,69 KiB Speichernutzung