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Author Topic: Nachträgliche Aufklärung
STT
ist neu hier
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ID # 22


  Posted on May 12, 2008 08:33 PM (#1)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Ist die nachträgliche Aufklärung über eine stattgehabte Transfusion, z.B. im Rahmen einer Notfallversorgung, eine delegierbare Aufgabe?
Insbesondere bei Verlegung eines Patienten in einem Zustand, der eine Aufklärung unmöglich macht (z.B. Sedoanalgesie und Beatmung), in eine weiterversorgende, externe Klinik, ist die nachträgliche Aufklärung über eine stattgehabte Transfusion eine für den transfundierenden Arzt kaum zu leistende Aufgabe.
Ist hier eine Information über die Transfusion und eine Aufforderung zur Durchführung der Aufklärung im Verlegungsarztbrief ausreichend?

Stefan Trojan

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STT

Posts: 2 | Member since: November 2003 | IP address: saved
mloesch
kommt regelmäßig her
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ID # 16


  Posted on May 13, 2008 09:44 AM (#2)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Die Sicherungsaufklärung ist delegierbar. Wir haben die Regelung im QM-Handbuch, dass die Ärzte der Bettenstation, die den Patienten entläßt, für die Aufklärung verantwortlich sind, damit der Patient nicht auf der Intensivstation aufgeklärt werden muss. Wird der Patient von der Intensivstation in eine andere Klinik verlegt, muss eine verbindliche Absprache mit der aufnehmenden Klinik getroffen werden, dann ist auch die nachträgliche Aufklärung delegierbar.

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M. Loesch
QBH - Vivantes/Berlin

Posts: 26 | Member since: October 2003 | IP address: saved



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