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Author | Topic: Nachträgliche Aufklärung |
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STT ist neu hier ID # 22 |
Posted on May 12, 2008 08:33 PM (#1)
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Ist die nachträgliche Aufklärung über eine stattgehabte Transfusion, z.B. im Rahmen einer Notfallversorgung, eine delegierbare Aufgabe?
Insbesondere bei Verlegung eines Patienten in einem Zustand, der eine Aufklärung unmöglich macht (z.B. Sedoanalgesie und Beatmung), in eine weiterversorgende, externe Klinik, ist die nachträgliche Aufklärung über eine stattgehabte Transfusion eine für den transfundierenden Arzt kaum zu leistende Aufgabe. Ist hier eine Information über die Transfusion und eine Aufforderung zur Durchführung der Aufklärung im Verlegungsarztbrief ausreichend? Stefan Trojan ----------------------- STT |
Posts: 2 | Member since: November 2003 | IP address: saved | |
mloesch kommt regelmäßig her ID # 16 |
Posted on May 13, 2008 09:44 AM (#2)
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Die Sicherungsaufklärung ist delegierbar. Wir haben die Regelung im QM-Handbuch, dass die Ärzte der Bettenstation, die den Patienten entläßt, für die Aufklärung verantwortlich sind, damit der Patient nicht auf der Intensivstation aufgeklärt werden muss. Wird der Patient von der Intensivstation in eine andere Klinik verlegt, muss eine verbindliche Absprache mit der aufnehmenden Klinik getroffen werden, dann ist auch die nachträgliche Aufklärung delegierbar.
----------------------- M. Loesch QBH - Vivantes/Berlin |
Posts: 26 | Member since: October 2003 | IP address: saved |
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