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Autor Thema: Behandlungseinheit und TB- bleibt ungeklärt
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 14. Mai 2008 15:36 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo!

Immer wieder stößt man auf Widerstände der sogenannten Behandlungseinheiten einen TB zu bestellen.
Argumente wie " Unnötige Bürokratie", "Personalmangel", "Unsinn" sind nur wenige Beispiele.
So verweigert sich ein CA einer Abteilung mit dem Begriff der "untergeordneten Behandlungseinheit" einiger Spezialdisziplinen.

Wo bleibt eine genaue Definition und vorallem wo bleibt eine übergeordenete Hilfe Richtlinien und Gesetze umzusetzen, wenn man dazu erstens kaum Zeit bekommt (Nebenaufgabe) und zweitens kein Verständnis? So ist die Aufgabe des TV frustran! Und ich weiss sicher, dass ich kein Einzelfall bin!
Sicherlich ist es an großen Kliniken einfach mit einem "Direktor für Transfusionsmedizin" RiLi umzusetzen, aber versuchen Sie es mal an einer 400 Betten Klinik als Assistenzarzt!

Summa sumarum werden vom Gesetzgeber immer mehr Anforderungen gestellt (Stichwort AMWHV), die Verantwortlichen aber damit alleine gelassen!

Gruß
Peter

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 16. Mai 2008 09:11 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo,
ich kann Ihren Frust verstehen, aber vielleicht kann ich Ihnen doch ein wenig helfen. Nehmen Sie Ihren Qualitätsbeauftragten für die Hämotherapie mit in die Pflicht. Er sollte Sie unterstützen und durch den Bericht, den er an die Ärztekammer sendet, kann er eigentlich auch genügend Druck aufbauen, daß die von Ihnen geforderten Dinge umgesetzt werden.
Die für uns zuständige Ärztekammer reagiert auf Mißstände, wenn diese in den Berichten offengelegt werden.

-----------------------
Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 16. Mai 2008 09:11 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo,
ich kann Ihren Frust verstehen, aber vielleicht kann ich Ihnen doch ein wenig helfen. Nehmen Sie Ihren Qualitätsbeauftragten für die Hämotherapie mit in die Pflicht. Er sollte Sie unterstützen und durch den Bericht, den er an die Ärztekammer sendet, kann er eigentlich auch genügend Druck aufbauen, daß die von Ihnen geforderten Dinge umgesetzt werden.
Die für uns zuständige Ärztekammer reagiert auf Mißstände, wenn diese in den Berichten offengelegt werden.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 16. Mai 2008 13:31 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Wie ist denn jetzt das Wort "Behandlungseinheit" zu verstehen? Das Glossar der BÄK ist dazu leider auch nicht sehr aufschlussreich?

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 19. Mai 2008 11:59 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Lieber Herr Kollege, seien Sie doch froh, wenn nicht alles bürokratisch geregelt und definiert ist. Wo man für einen Unterbereich ein ausreichendes Qualitätsmangement erreicht, braucht man auch keinen eigenen TB. Wo es aber nicht klappt, und das stellt man ja bei den Fehleranalysen fest, hilft die Benennung des schwammigen Begriffs "Behandlungseinheit" weiter. Ein Behandlungseinheit ist ein Bereich, der sich durch Besonderheiten von anderen Bereichen abgrenzt: unterschiedliche Leiter, Intensivmedizin, Ambulanz etc. Überlassen Sie es doch der Transfusionskommission diese Entscheidung bzgl. eines eigenen TB für einen Bereich zu treffen, wenn dieser immer wieder durch Fehler oder Verstöße gegen das QM-Handbuch auffällt. Im übrigen sind Sie doch als TV nur dafür verantwortlich, auf Fehler aufmerksam zu machen und Lösungen vorzuschlagen. Wenn die Kollegen Ihre Vorschläge nicht annehmen, halten Sie das in Protokollen fest und informieren den Qualitätsbeauftragten. Lassen Sie sich doch nicht unnötig frustrieren. Für die Fehler sind letztlich die verantwortlich, die sie machen.

-----------------------
V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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