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Autor Thema: Rücklauf der Transfusionsbegleitscheine
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 04. Juni 2008 13:27 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Guten Tag!

Bei uns gibt es immer wieder Probleme mit dem Rücklauf der Transfusionsbegleitscheine, obwohl auf jeder Behandlungseinheit extra "Laborrücklauf-Boxen" angelegt sind.

Ist der transfundierende Arzt für den Laborrücklauf verantwortlich (produktbezogene Dokumentation)? Es kann nicht Aufgabe der MTAs bzw des TV sein, permanent die Rücklaufzettel einzufordern.

Wie handhaben Sie es?

Gruß
Peter

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 06. Juni 2008 17:48 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Die Rücksendung von Transfusionsberichten gelingt überall, wo dies geschieht, nicht zu 100% (bei weitem nicht!). Wer die Rücksendung kontrolliert bzw. regelt ist von der Festlegung in der Transfusionskommission bzw. dem QM-Handbuch ab. Wir haben in Marburg ganz auf die Rücksendung der Berichte verzichtet, und festgelegt, dass alle nicht transfundierten Produkte zurück gegeben werden müssen, so dass alles als transfundiert galt, was ausgegeben wurde und nicht zurück kam. Das spart sehr viel unnötige Arbeit und hilft fehlerhaften Umgang mit Blutkonserven zu erkennen: abgeholt, liegengelassen, nicht transfundiert; angestochen, kein Einverständnis, nicht transfundiert usw. Allerdings hat diese Regelung einen großen Nachteil bzgl. Aufbewahrung von Krankenblättern. Wenn die schriftliche Dokumentation über die erfolgte Transfusion nur im Krankenblatt vorgenommen wird, müssen diese Krankenblätter 30 Jahre im Hinblick auf spätere Infektionen, die möglicherweise durch Blutprodukte verursacht sein konnten, aufbewahrt werden, ein extremer Lagerungsbedarf ist die Folge. Wenn Sie dagen zuverlässig (100% Rückmeldung!) eine zentrale Dokumentation machen, müssen die Krankenblätter nur 15 Jahre aufgehoben werden. Am besten lässt sich dieses Problem mittels EDV lösen, indem man jede Applikation von Blutprodukten sofort über EDV zurück melden muss.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 20. August 2009 10:36 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Guten Tag!

Ich verstehe die Dokumentationspflicht des Arztes auch darin, dass der Rücklauf der Begleischeine Arztaufgabe ist?
Nicht Sache der Pflegeorganisation! Ist das richtig?

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 21. August 2009 10:40 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Was wessen Aufgabe ist in der Transfusionsmedizin eines Krankenhauses legt die Transfusionskommission, sinnvollerweise unter Mitwirkung der Pflegedienstleitung, durch das QM Handbuch fest.

Ärztliche Aufgabe ist es die Dokumentation zu organisieren und sicherzustellen. Dokumentation selbst ist aber sicher delegierbar, im Gegensatz zur Indikationsstellung, Aufklärung, Bedsidetest und Einleitung einer Transfusion.

Was spricht dagegen, das die Pflege bei der Entsorgung der Konservenbeutel dokumentiert, das diese transfundiert wurden und dafür sorgt das diese Dokumente in der Blutbank landen? Oder auch in einer EDV ein Häckchen setzen und bestätigen? Wir haben immer weniger Ärzte, deren Arbeitszeit ist zu teuer um nach Befunden und Dokumente zu suchen, und sie sind auch nicht so zuverlässig wie Pflegepersonal.

Der Erfolg der vermehrten Dokumentationsqoute in einer EDV ist, das der Stationsarzt vor dem Nachhausegehen die "to do Liste" nimmt und bei allen offenen Konserven einträgt "transfundiert" ohne darüber nachzudenken, nach dem Motto, wenn der Patient die Konserve nicht erhalten hat und ein look bak kommt hat er auch keine Schaden auser einer Laborkontrolle mehr. Soviel zu einem 100% Rücklauf.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 09. Juni 2010 11:18 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Guten Tag!

Habe ich das richtig verstanden, dass bei einer garantierten Aufbewahrung des Transfusionsprotokolls in einer Patientenakte (wird bei uns gescannt, lt. EDV 30 Jahre archiviert) der Rücklaufschein unterbleiben kann?
Mfg

Peter

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 15. Juni 2010 14:50 (#6)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo,

die Transfusionsprotokolle ersetzen nicht den Rücklaufschein, der ja letzlich ins Labor oder Blutdepot zurückgeht und nicht in die Patientenakte kommt. Erfahrungsgemäß ist das immer ein Problem und einen 100% Rücklauf gibt es nicht, trotzdem sollte man versuchen, diese Dokumentation möglichst zu optimieren. Letzlich werden daraus auch Rückschlüsse über den Verbrauch und Verfall von Blutprodukten in einem Krankenhaus gewonnen (läuft meistens über die Statistik in der Labor bzw. Blutbank EDV). Wer letztlich diese Dokumentaion vornimmt ist im QM Handbuch festzulegen.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 01. Juli 2010 11:02 (#7)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo Frau Fleiter!

Die "Zettelwirtschaft" mit den Blut-und Gerinnungsprodukten, sowie das wirklich lästige per Hand ausfüllen bei Massivtransfusionen, sollte endlich ein Ende haben. Im Zeitalter von EDV gestützter medizinischer Dokumentation, im OP und Intensiv bei uns sogar fast komplett, muss es möglich sein, die Patientendokumentation elektronisch zu erfassen und für die verlangten Jahre zu speichern.

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 07. Juli 2010 11:24 (#8)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo,
wenn Sie die Dokumentation ohne Zettel hinbekommen, umso besser. Sie können die Rücklaufscheine dann ja auch in das EDV System einstellen, so daß das Labor Zugriff darauf hat.
Ich habe letzlich nur betont, daß dokumentiert werden muss und nicht wie. Viele Krankenhäuser haben keine Blutbank EDV mit Schnittstelle zum KISS , dann geht es nicht ohne Zettel.
Gruß!

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert



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