IAKHforum |
Autor | Thema: nachträgliche Aufklärung |
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Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Erstellt am 14. Juli 2008 16:17 (#1)
Zitat
PN E-Mail HP
Anfrage:
da wir in unserer Klinik eine Bogen zur postransfusionellen Aufklärung einführen wollen,habe ich hierzu noch eine Frage: Gilt diese Aufklärungspflicht auch für Patienten, die im Rahmen einer geplanten OP (vor der sie über eine evtl.(!) erforderliche Transfusion aufgeklärt wurden) dann tatsächlich Transfusionen erhalten haben? Auch diese Patienten sind ja oft während der Transfusion nicht bei Bewusstsein, da in Allgemeinnarkose. Die Aussage der neuen Rili ist für mich in diesem Zusammenhang nicht eindeutig. ----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Erstellt am 14. Juli 2008 16:18 (#2)
Zitat
PN E-Mail HP
In dieser Hinsicht sind die Rili tatsächlich nicht klar, denn die rechtliche Situation dürfte eindeutig verlangen, dass eine tatsächlich durchgeführte Transfusion zumindest noch einmal dem Patienten mitgeteilt wird. Die Aussagen des BGH-Urteils und der Rili verlangen die Aufklärung danach nur für den Fall, dass vorher keine Aufklärung erfolgte. M.E. macht es aber einen Unterschied, ob ich über eine mögliche oder eine erfolgte Transfusion informiert werde, denn nach dem BGH-Urteil soll dies ja geschehen, damit eine gewisse Vorsorge im Hinblick auf Dritte von Seiten des Empfängers möglich ist (z. B. Testung). Ich gehe davon aus, dass ein Gericht dies im Falle einer späteren Infektion eines Angehörigen sehr wohl bemängeln würde.
----------------------- V. Kretschmer |
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