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Autor | Thema: Verantwortung im OP bei Transfusionswunsch durch Operateur |
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Schanzst kommt regelmäßig her ID # 8 |
Erstellt am 17. Januar 2009 17:53 (#1)
Zitat
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Als Anästhesist stehe ich gelegentlich vor dem Problem, daß der Operateur eine Transfusion verlangt, für die ich noch keine Indikation sehe (stabiler kardiopulmonal gesunder Patient ohne Tachycardie, Hb > 7, ohne klinische Blutung).
Bevor der Chirurg einen seiner Assistenten in den OP ruft, der dann die Transfusion durchführt, hänge ich dann doch die Konserven an und dokumentiere die Indikationsstellung durch den Operateur. Bin ich dann exkulpiert? Muss ich die nachträgliche Transfusionsaufklärung durchführen oder der Operateur? ----------------------- St. Schanz Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen Loßburg Schömberg |
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mloesch kommt regelmäßig her ID # 16 |
Erstellt am 19. Januar 2009 20:23 (#2)
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Sehr geehrter Herr Schanzst,
Chirurg und Anästhesist haben sich während einer Operation wechselseitig zu informieren über von der Norm abweichende Blutverluste. Die Verantwortung für die intraoperative Transfusion liegt beim Anästhesisten, der über die Notwendigkeit und den Zeitpunkt einer intraoperativen Bluttransfusion entscheidet und sie durchführt. Diese Zuständigkeit ist berufsrechtlich in der "Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Bluttransfusion" durch die Fachgesellschaften geregelt. (Anästh.Intensivmed. 30(1989)375). Wurde der Patient nicht vor dem Eingriff aufgeklärt (hierfür ist der Chirurg zuständig!) ist eine Sicherungsaufklärung notwendig. Die Verantwortung sollte im QM-Handbuch geregelt sein. Bei uns ist die Klinik zuständig, die den Patienten am Ende der Behandlung entläßt. Mit freundlichen Grüßen M. Loesch ----------------------- M. Loesch QBH - Vivantes/Berlin |
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WGlaser kommt regelmäßig her ID # 124 |
Erstellt am 19. Januar 2009 21:02 (#3)
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Sehr geehrter Herr Schanzst,
ergänzend möchte ich noch auf die ganz klaren Regelungen in den Richtlinien der BÄK hinweisen. Hier ist unter 1.4.3.6 "Der transfundierende Arzt" zu lesen: "Die Indikationsstellung ist integraler Bestandteil des jeweiligen ärztlichen Behandlungsplans. Die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten." Unter 4.3.10 "Dokumentation" steht dann noch: "Falls die Indikationsstellung von den Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten abweicht, ist dies zu begründen." Wenn es also nach den Leitlinien der BÄK (2008) keine Transfusionsindikation gibt, dann sollte man nur in begründeten Ausnahmesituationen transfundieren und dies so dokumentieren. Der Wunsch eines Operateurs ist sicher kein rechtfertigender Grund. Ich verweise dann immer auf die aktuellen Leitlinien und auf die von Loesch angeführte Vereinbarung der Berufsverbände - dies hilft regelhaft. Herzliche Grüße, W.Glaser |
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