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Autor Thema: Grenzen der Aufklärung
mschoeler
Administrator
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ID # 196


  Erstellt am 06. Dezember 2009 18:29 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die gemeinsamen Leitlinien von Klinik und Blutspendedienst beinhalten bei uns, unter dem Punkt "Art der Aufklärung", folgende Aussage: "...muss auch auf das Risiko der Verwechslung von Blutpräparaten hingewiesen werden."
Ist das wirklich so?

Beiträge: 3 | Mitglied seit: Dezember 2009 | IP-Adresse: gespeichert
WGlaser
kommt regelmäßig her
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ID # 124


  Erstellt am 06. Dezember 2009 20:18 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Eine Fehlbehandlung, und um diese handelt es sich bei Konservenverwechslung, ist m.E. nicht aufklärungsfähig. Sie kann nicht durch Aufklärung abgesichert werden und bleibt deshalb immer eine Fehlbehandlung (Kunstfehler). Man klärt bei einer Amputation auch nicht auf, dass man evtl. versehentlich das falsche Bein amputieren könnte.
MfG
WGlaser

Beiträge: 25 | Mitglied seit: November 2006 | IP-Adresse: gespeichert



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