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Autor Thema: Sicherheitsaufklärung
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 09. November 2010 17:36 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Wir suchen eine praktikable Lösung um die Sicherheitsaufklärung bei stattgehabter Transfusion und Anwendung von Plasmaprodukten zu verbessern. Bisher haben wir uns einfach auf das Entlassungsgespräch verlassen.

Siehe auch dieses Forum unter:

http://www.iakh.de/Forum/index.php?mode=viewthread&forum_id=4&thread=45&sid=59c40207c545e7db0c59f1fc1639f710

Wie wurde es in Ihrem Hause gelöst?
Wie wird sichergestellt dass bei Entlassung der Patient aufgeklärt ist?
Wie wird sichergestellt dass der letztendlich Aufklärende auch weis was alles an Blut und auch an Plasmaprodukten transfundiert wurde z.B. bei einem Aufenthalt mit wechselnden Stationen, OP, Endoskopie und auch ITS.
Wie registrieren Sie die Anwendung wenn keine EDV verwendet wird?

Für Anregungen bin ich dankbar.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 22. November 2010 16:24 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrter Herr Kollege Schanz,
als praktikabel hat sich in solchen Fällen erwiesen, den Patienten mit Übergabe der Entlassungsunterlagen auch einen Aufklärungsbogen unterschreiben zu lassen. Dann wird es nicht vergessen.
Für ihr Problem bzgl. Stationswechsel und/ oder keine EDV haben wir in dem Krankenhaus, in welchem ich Transfusionsverantwortliche bin, einen sehr schönen Laufzettel entworfen, der sich auch als praktikabel erwiesen hat. Er beleitet den Patienten durch den ganzen Aufenthalt.
Bei Bedarf sende ich Ihnen diesen gerne als Dokument zu und Sie können ihn für Ihre Bedürfnisse anpassen.
Gruß!

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Medago
kommt regelmäßig her
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ID # 146


  Erstellt am 24. November 2010 17:03 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrter Herr Schanz,
für die nachträgliche Sicherungsaufklärung haben wir einen Laufzettel, auf dem in der oberen Hälfte der transfundierende Arzt mit seiner Unterschrift bestätigt, was transfundiert wurde. Der Laufzettel verbleibt in der Patientenakte.
Die untere Hälfte des Laufzettels ist dann für die Aufklärung vorgesehen.
Die nachträgliche Aufklärung obliegt dann dem entlassenden Arzt, der dies mit seiner Unterschrift bestätigt.Die Aufklärung ist noch zusätzlich durch einen vorgegebenen Text auf dem Laufzettel formuliert. Nach erfolgter und verstandener Aufkärung unterschreibt dann der Patient.
Mfg
Medago

Beiträge: 16 | Mitglied seit: Oktober 2007 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 27. November 2010 22:06 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Danke für die Anregung.
Hoffe doch das wir uns damit bis zur EDV Lösung behelfen können.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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