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Autor Thema: Kreuzblutabnahme
Graf
ist neu hier
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ID # 214


  Erstellt am 18. Februar 2011 11:46 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ist eine Kreuzblutabnahme durch Pflegepersonal im Op oder auf Intensiv üblich, bzw. erlaubt. In den RiliBÄK steht, dass der anfordernde Arzt die Verantwortung trägt. Die "abnehmende" Person muss unterschreiben. Deckt die Haftpflichtversicherung der Pflegekräfte diese Tätigkeit?
Verwendet jemand Anforderungsscheine mit 2 Unterschrifts-
möglichkeitemn?

MfG Dr. Anton Graf, Ortenauklinikum Achern

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AG

Beiträge: 4 | Mitglied seit: September 2010 | IP-Adresse: gespeichert
rumpg
kommt regelmäßig her
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ID # 59


  Erstellt am 20. Februar 2011 20:14 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
In den Hämotherapie-Richtlinien von 2010 ist der Satz unter 2.3.1 genauso vermerkt, wie Sie ihn zitiert haben. Es ist empfehlenswert, das Pflegepersonal systematisch zu schulen und diese Einweisungen in einer speziellen Liste zu dokumentieren. Es ist dabei besonders auf 4.2.3 (Identitätssicherung), 4.2.5.10 (Notfälle) und 4.3.2 (Identitätssicherung und vorbereitende Kontrollen) hinzuweisen. Auf der Kreuzblut-Monovette sollte ein "Fähnchen" aufgeklebt sein, welches die Patientendaten, das Datum die Uhrzeit der Abnahme und den Namen der abnehmenden Person (Unterschrift + Druckschrift) in doppelter Form enthält. Die Namen der abnehmenden Personen müssen in der Liste der eingewiesenen Pflegekräfte erscheinen.
Es ist auch möglich, bei elektronischer Anforderung mit persönlicher Signatur (AMVV § 2 No. 10 v. 21.07. 2010)die Namen der transfundierenden Ärzte und der Kreuzblut gewinnenden Pflegekräfte so zu hinterlegen, dass nur ein eingewiesener Mitarbeiter ein Etikett erhält.

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G.Wittenberg-Rump
Arzt für Anästhesie und Bluttransfusionswesen D.E.S.A.
BG-Unfallklinik Ludwigshafen

Beiträge: 16 | Mitglied seit: Februar 2005 | IP-Adresse: gespeichert
rumpg
kommt regelmäßig her
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ID # 59


  Erstellt am 20. Februar 2011 20:19 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Noch ein Hinweis zu der Haftpflichtversicherung bei der Kreuzblutabnahme durch Pflegepersonal: das Pflegepersonal ist selbstverständlich versichert, wenn Sie so vorgehen, wie ich es beschrieben habe. In Zweifelsfällen bringt eine direkte Anfrage an die hauseigene Haftpflichtversicherung Klarheit.

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G.Wittenberg-Rump
Arzt für Anästhesie und Bluttransfusionswesen D.E.S.A.
BG-Unfallklinik Ludwigshafen

Beiträge: 16 | Mitglied seit: Februar 2005 | IP-Adresse: gespeichert
Nießner
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ID # 17


  Erstellt am 11. März 2011 11:31 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Unser QM-Handbuch sieht eine Entnahme durch nichtärztliches Personal (auch PJler) vor. Der Entnehmende muss auf dem Anforderungsschein für die Identitätssicherung unterschreiben, ein Arzt für die Anforderung von Blutprodukten.

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Christoph Nießner

Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe
Arzt für Transfusionsmedizin - Anästhesiologie
Hämostaseologie - Labordiagnostik - Notfallmedizin

Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Rettungsmedizin
Leiter Zentrallabor/Transfusionsverantwortlicher

Beiträge: 24 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Rombeck
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ID # 228


  Erstellt am 14. Juli 2011 23:39 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Wir verwenden Anforderungsscheine mit 2 Unterschriftsmöglichkeiten:
(1) Anfordernder Arzt: Datum, Unterschrift, Name in Druckschrift
(2) Blutentnahme durch: Datum, Unterschrift, Name in Druckschrift
Hinweis auf dem Anforderungsschein:
"Der Unterzeichner haftet für die Identität der Blutprobe.
Der blutgruppenserologische Anforderungsschein ist ohne Arztunterschrift ungültig"
Da es sich um 2 Unterschriftsmöglichkeiten handelt, ist der Hinweis mit der Identitätshaftung nicht gerade präzise formuliert. Welcher ist denn nun gemeint - der zu (1) oder der zu (2)...
In der neuen Version unseres QS-Handbuch wird aber explizit darauf hingewiesen, daß der anordnende Arzt verantwortlich ist:
"Verantwortlich für die eindeutige Identitätssicherung der Blutprobe ist der anfordernde Arzt! Delegiert der Arzt die Blutentnahme an eingewiesenes Assistenzpersonal, entbindet ihn dies nicht von der Verantwortung der Identitätssicherung."

mit freundlichen Grüßen
Andres Rombeck

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Dr. Andres Rombeck
Leitender Arzt
Stv. Transfusionsverantwortlicher
ABS-Experte (DGKH)
Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie
GFO-Kliniken Niederrhein
St. Vinzenz-Hospital Dinslaken
02064 - 44 1152 (Sekretariat)

Beiträge: 11 | Mitglied seit: März 2011 | IP-Adresse: gespeichert



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