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Author Topic: Identitätssicherung
plhg
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ID # 297


  Posted on June 10, 2011 08:23 AM (#1)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
nach 4.2.3 Hämptherapie-Richtlinien "Jedes Probengefäß ist vor Entnahme eindeutig zu kennzeichnen (Name, Vorname, Geburtsdatum bzw. auch in codierter Form)".

Reicht wenn die Blutproben mit Code versetzt sind und mit keinem Name...gekenzeichnet ist?

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plhg

Posts: 1 | Member since: June 2011 | IP address: saved
fleiter
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ID # 107


  Posted on June 16, 2011 10:50 AM (#2)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Wenn die Code-Nr. eindeutig zuzuordnen ist, d.h. auch auf dem Anforderungsschein steht, auf dem ja zusätzlich die Patientendaten stehen, reicht das aus.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Posts: 115 | Member since: July 2006 | IP address: saved
digger
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ID # 298


  Posted on June 16, 2011 07:23 PM (#3)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail   HP HP
Ist das Probengefäß nur mit einem Code gekennzeichnet, muss der Arzt bei der Blutentnahme den vom Patienten genannten Namen, Vornamen und Geburtsdatum mit den Angaben des Anforderungsscheins vergleichen.
Anschließend muss noch die Übereinstimmung des Codes auf dem Anforderungsschein mit dem auf dem Röhrchen überprüft werden.
Das ist erlaubt. Aber umständlich. Und fehlerträchtig. Ich rate davon ab.

Posts: 1 | Member since: June 2011 | IP address: saved
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ID # 5


  Posted on June 17, 2011 03:11 PM (#4)  |  Quote Quote
Nach den Richtlinien Hämotherapie sei die Kennzeichnung des Probengefäßes in codierter Form möglich.
Gleichzeitig verweist die Richtlinie, daß Verwechslungen häufiger sind als Fehlbestimmungen.
Je nach Quelle beträgt das Verwechslungsrisiko 1:2.000 bis 1:36.000.
Da in der Immunhämatologie im Gegensatz zur klinischen Chemie keine Plausibilitätskontrolle möglich ist, sollte man im Interesse der Patienten, des anfordernden = verantwortlichen Arztes und der übrigen Mitarbeiter traditionell an der Kennzeichnung mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum festhalten.
Die Praxis zeigt, daß ein Code-Abgleich über Zahlen und Buchstaben sehr fehleranfällig ist.
Ich würde die ausschließliche Code-Regelung für meine Abteilung/mein Krankenhaus ablehnen.
Die Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter darf nicht durch monetäre Sparzwänge unterminiert werden.

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fleiter
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ID # 107


  Posted on July 01, 2011 09:58 AM (#5)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Erfahrungsgemäß sind die Fehlerquote und Verwechsungshäufigkeit bei beiden Beschriftungssystemen (Code und Name, Vorname, Geburtsdatum) gleich häufig, ich glaube, letzlich ist das einfach auch eine Frage der Gewohnheit.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
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