IAKHforum |
Autor | Thema: Identitätssicherung |
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plhg ist neu hier ID # 297 |
Erstellt am 10. Juni 2011 09:23 (#1)
Zitat
PN E-Mail
nach 4.2.3 Hämptherapie-Richtlinien "Jedes Probengefäß ist vor Entnahme eindeutig zu kennzeichnen (Name, Vorname, Geburtsdatum bzw. auch in codierter Form)".
Reicht wenn die Blutproben mit Code versetzt sind und mit keinem Name...gekenzeichnet ist? ----------------------- plhg |
Beiträge: 1 | Mitglied seit: Juni 2011 | IP-Adresse: gespeichert | |
fleiter kommt regelmäßig her ID # 107 |
Erstellt am 16. Juni 2011 11:50 (#2)
Zitat
PN E-Mail
Wenn die Code-Nr. eindeutig zuzuordnen ist, d.h. auch auf dem Anforderungsschein steht, auf dem ja zusätzlich die Patientendaten stehen, reicht das aus.
----------------------- Dr. med. Birgit Fleiter Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie MVZ Dr. Stein+Kollegen Mönchengladbach |
Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert | |
digger ist neu hier ID # 298 |
Erstellt am 16. Juni 2011 20:23 (#3)
Zitat
PN E-Mail HP
Ist das Probengefäß nur mit einem Code gekennzeichnet, muss der Arzt bei der Blutentnahme den vom Patienten genannten Namen, Vornamen und Geburtsdatum mit den Angaben des Anforderungsscheins vergleichen.
Anschließend muss noch die Übereinstimmung des Codes auf dem Anforderungsschein mit dem auf dem Röhrchen überprüft werden. Das ist erlaubt. Aber umständlich. Und fehlerträchtig. Ich rate davon ab. |
Beiträge: 1 | Mitglied seit: Juni 2011 | IP-Adresse: gespeichert | |
Gelöscht Gelöscht ID # 5 |
Erstellt am 17. Juni 2011 16:11 (#4)
Zitat
Nach den Richtlinien Hämotherapie sei die Kennzeichnung des Probengefäßes in codierter Form möglich.
Gleichzeitig verweist die Richtlinie, daß Verwechslungen häufiger sind als Fehlbestimmungen. Je nach Quelle beträgt das Verwechslungsrisiko 1:2.000 bis 1:36.000. Da in der Immunhämatologie im Gegensatz zur klinischen Chemie keine Plausibilitätskontrolle möglich ist, sollte man im Interesse der Patienten, des anfordernden = verantwortlichen Arztes und der übrigen Mitarbeiter traditionell an der Kennzeichnung mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum festhalten. Die Praxis zeigt, daß ein Code-Abgleich über Zahlen und Buchstaben sehr fehleranfällig ist. Ich würde die ausschließliche Code-Regelung für meine Abteilung/mein Krankenhaus ablehnen. Die Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter darf nicht durch monetäre Sparzwänge unterminiert werden. |
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fleiter kommt regelmäßig her ID # 107 |
Erstellt am 01. Juli 2011 10:58 (#5)
Zitat
PN E-Mail
Erfahrungsgemäà sind die Fehlerquote und Verwechsungshäufigkeit bei beiden Beschriftungssystemen (Code und Name, Vorname, Geburtsdatum) gleich häufig, ich glaube, letzlich ist das einfach auch eine Frage der Gewohnheit.
----------------------- Dr. med. Birgit Fleiter Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie MVZ Dr. Stein+Kollegen Mönchengladbach |
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