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Autor Thema: Identitätssicherung
plhg
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ID # 297


  Erstellt am 10. Juni 2011 09:23 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
nach 4.2.3 Hämptherapie-Richtlinien "Jedes Probengefäß ist vor Entnahme eindeutig zu kennzeichnen (Name, Vorname, Geburtsdatum bzw. auch in codierter Form)".

Reicht wenn die Blutproben mit Code versetzt sind und mit keinem Name...gekenzeichnet ist?

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plhg

Beiträge: 1 | Mitglied seit: Juni 2011 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
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ID # 107


  Erstellt am 16. Juni 2011 11:50 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Wenn die Code-Nr. eindeutig zuzuordnen ist, d.h. auch auf dem Anforderungsschein steht, auf dem ja zusätzlich die Patientendaten stehen, reicht das aus.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
digger
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ID # 298


  Erstellt am 16. Juni 2011 20:23 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ist das Probengefäß nur mit einem Code gekennzeichnet, muss der Arzt bei der Blutentnahme den vom Patienten genannten Namen, Vornamen und Geburtsdatum mit den Angaben des Anforderungsscheins vergleichen.
Anschließend muss noch die Übereinstimmung des Codes auf dem Anforderungsschein mit dem auf dem Röhrchen überprüft werden.
Das ist erlaubt. Aber umständlich. Und fehlerträchtig. Ich rate davon ab.

Beiträge: 1 | Mitglied seit: Juni 2011 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 5


  Erstellt am 17. Juni 2011 16:11 (#4)  |  Zitat Zitat
Nach den Richtlinien Hämotherapie sei die Kennzeichnung des Probengefäßes in codierter Form möglich.
Gleichzeitig verweist die Richtlinie, daß Verwechslungen häufiger sind als Fehlbestimmungen.
Je nach Quelle beträgt das Verwechslungsrisiko 1:2.000 bis 1:36.000.
Da in der Immunhämatologie im Gegensatz zur klinischen Chemie keine Plausibilitätskontrolle möglich ist, sollte man im Interesse der Patienten, des anfordernden = verantwortlichen Arztes und der übrigen Mitarbeiter traditionell an der Kennzeichnung mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum festhalten.
Die Praxis zeigt, daß ein Code-Abgleich über Zahlen und Buchstaben sehr fehleranfällig ist.
Ich würde die ausschließliche Code-Regelung für meine Abteilung/mein Krankenhaus ablehnen.
Die Sicherheit für Patienten und Mitarbeiter darf nicht durch monetäre Sparzwänge unterminiert werden.

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fleiter
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ID # 107


  Erstellt am 01. Juli 2011 10:58 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Erfahrungsgemäß sind die Fehlerquote und Verwechsungshäufigkeit bei beiden Beschriftungssystemen (Code und Name, Vorname, Geburtsdatum) gleich häufig, ich glaube, letzlich ist das einfach auch eine Frage der Gewohnheit.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
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