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Autor Thema: Aufklärungs- und Dokumentationspflicht in der Nuklearmedizin
Martel
ist neu hier
*
ID # 307


  Erstellt am 19. August 2011 15:00 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich erhielt eine Anfrage unseres Nuklearmediziners bzgl der Aufklärungs- und Dokumenationspflicht bei Substanzen, die Humanalbumin als Trägersubstanz beinhalten. Das trift z.B. auf die Substanz MAASOL zu, die zur Darstellung einer Lungenembolie im Rahmen einer Lungenperfusionsszintigraphie eingesetzt wird. Nach meiner Einschätzung unterliegen auch diese Substanzen dem Transfusiongesetz und damit auch den o.g. Pflichten. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

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Dr. med. Thomas Martel
Arzt für Anästhesie
Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen
Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme) gGmbH

Beiträge: 1 | Mitglied seit: August 2011 | IP-Adresse: gespeichert
Rombeck
kommt regelmäßig her
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ID # 228


  Erstellt am 25. August 2011 23:46 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Eigentlich sollte die Krankenhausapotheke ein gesteigertes Interesse an der patientenbezogenen Dokumentation haben, denn nach §17 ApBetrO ist genau das bei einem Radiotherapeutikum, welches unter Verwendung von Humanalbumin hergestellt wird, erforderlich, vgl. dazu auch:

§17 (6a) ApBetrO:
"Bei dem Erwerb und der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut und Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft sowie gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen sind zum Zwecke der Rückverfolgung folgende Angaben aufzuzeichnen:
1.die Bezeichnung des Arzneimittels,
2.die Chargenbezeichnung,
3.das Datum der Abgabe,
4.Name und Anschrift des verschreibenden Arztes und
5.Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder bei der für die Arztpraxis bestimmten Abgabe der Name und die Anschrift des verschreibenden Arztes."

http://ch.oddb.org/de/gcc/resolve/chapter/restrictions/pointer/%3A!fachinfo,25759852./currency/EUR

ZITAT "Das bei Maasol eingesetzte Albumin wird aus humanem Plasma hergestellt.
Standardmassnahmen zur Verhinderung von Infektionen, die sich durch den Einsatz von Arzneimitteln ergeben, die aus Blut oder Blutplasma hergestellt sind, schliessen die Auswahl der Spender und das Screening der einzelnen Spenden und Plasmapools auf spezifische Infektionsmarker sowie effektive Schritte zur Inaktivierung/Entfernung von Viren im Herstellungsverfahren ein. Dennoch kann bei der Verabreichung von Arzneimitteln aus menschlichem Blut oder Blutplasma die Möglichkeit der Übertragung von Krankheitserregern nicht völlig ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt auch für bislang unbekannte oder neu aufgetretene Viren und andere Pathogene.
Es gibt keine dokumentierten Übertragungen mit Albumin-Präparaten, die gemäss etablierten Prozessen und Spezifikationen der Europäischen Pharmakopöe hergestellt wurden.
Es wird empfohlen, bei jeder Verabreichung von Maasol an einen Patienten Name und Chargenummer des Präparates zu dokumentieren, um einen Zusammenhang zwischen Patient und Präparatecharge herzustellen."

In unserem Haus wird durch die Apotheke jedes "Blutprodukt" mit einem entsprechend auffälligen Aufkleber auf der Umverpackung gekennzeichnet und nur mit den dazugehörigen Begleitpapieren (zu Dokumentationszwecken) ausgeliefert.
Geben Sie die Frage auch an Ihren Leitenden Krankenhausapotheker weiter... :)
MfG

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Dr. Andres Rombeck
Leitender Arzt
Stv. Transfusionsverantwortlicher
ABS-Experte (DGKH)
Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie
GFO-Kliniken Niederrhein
St. Vinzenz-Hospital Dinslaken
02064 - 44 1152 (Sekretariat)

Beiträge: 11 | Mitglied seit: März 2011 | IP-Adresse: gespeichert



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