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Autor Thema: nachträgliche Aufklärung
ali
ist neu hier
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ID # 398


  Erstellt am 31. März 2014 19:22 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Bin ich verpflichtet einen Pat. ,der vor OP über Transfusion aufgeklärt wurde auf jeden Fall bei einer Gabe der Transfusion in Narkose nach der OP darüber aufzuklären, obwohl er vor der OP über eine potentielle Transfusionsgabe aufgeklärt wurde rp

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rp

Beiträge: 4 | Mitglied seit: März 2014 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 15. April 2014 23:37 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ja, über die in Narkose stattgefundenen Transfusionen muss informiert, (aber nicht mehr aufgeklärt), werden, am elegantesten im Entlassungsbrief an den Hausarzt.
Siehe dazu auch die Forumsbeitraege über die nachträgliche Sicherheitsaufklaerung.

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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