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Autor Thema: Wiederholte Aufklärung und Einwilligung
mloesch
kommt regelmäßig her
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ID # 16


  Erstellt am 29. Dezember 2015 18:42 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Ist eine Wiederholung der Aufklärung über Fremdblutgaben bei hämatologischen und onkologische Patienten im Rahmen einer Behandlung notwendig? Das Einverständnis des Patienten bezüglich Fremdblutgaben ist in der Regel eine Voraussetzung um Therapien in der Hämatologie oder Onkologie einzuleiten. Daher ist es notwendig vor Behandlungsbeginn den Patienten über wiederholte Fremdblutgaben aufzuklären und eine schriftliche Einwilligungserklärung einzuholen, die bis zum Abschluss der Behandlung wirksam ist. Diese Patienten werden im Rahmen der Behandlung häufig entlassen und oft kurzfristig wieder stationär aufgenommen, um die Behandlung fortzusetzen. Die Regelung in unserer Transfusionsordnung, dass die Dauer einer Einwilligung nur für den aktuellen Krankenhausaufenthalt Gültigkeit besitzt, sollte für diese Patienten nicht zur Anwendung kommen. Aufklärung und Einwilligung haben am Ende nur den Charakter eines Verwaltungsaktes.

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M. Loesch
QBH - Vivantes/Berlin

Beiträge: 26 | Mitglied seit: Oktober 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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