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Autor | Thema: Sinn des Blutgruppenausweises |
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Peter kommt regelmäßig her ID # 119 |
Erstellt am 25. Oktober 2006 11:33 (#1)
Zitat
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Welchen Sinn macht eigentlich ein BG-Ausweis ohne irreg. AK-Befund? (dann wäre es ja auch ein Notfallausweis)
Kein Arzt wird eine Transfusion aufgrund eines BG-Befundes von extern vornehmen ohne eine neu BG-Bestimmung durchzuführen. Trotzdem bestehen einige Patienten darauf! Wie sieht das im Ausland aus? |
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fleiter kommt regelmäßig her ID # 107 |
Erstellt am 03. November 2006 11:19 (#2)
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Da der Antikörpersuchtest zur Blutgruppenbestimmung gehört, sollte er auch im Blutgruppenausweis dokumentiert werden.
Eine Transfusion wird aber nicht auf der Grundlage von externen Dokumenten durchgeführt, sondern Blutgruppenbestimmung und Aks werden im eigenen Labor wiederholt. Hilfreich ist der Ausweis, wenn der Patient einen Antikörper hatte, der bei der aktuellen Antikörpersuche nicht mehr nachweisbar ist, da dieser natürlich berücksichtigt werden muß. ----------------------- Dr. med. Birgit Fleiter Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie MVZ Dr. Stein+Kollegen Mönchengladbach |
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Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Erstellt am 03. November 2006 11:54 (#3)
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Ich selbst habe mich immer für die Nutzung des BLutgruppenausweises sowohl im Hinblick auf Antikörper (siehe Antwort von Frau Fleiter) wie auch die Blutgrupppen eingesetzt. Allerdings müsste der Ausweis ein aktuelles Bild der entsprechenden Person enthalten, und aus dem Ausweis müsste hervorgehen, das die Blutgruppe durch eine 2. Blutentnahme bestätigt wurde. Dann hätte man im Notfall sogar eine sichereren Blutgruppenbefund als durch die aktuelle Untersuchung, bei der relativ häufig Verwechslungen passieren etc. Aber in Deutschland hat man sich darauf definitiv festgelegt, dass nur die aktuell oder früher von dem zuständigen Krankenhauslabor bestimmte Blutgruppe berücksichtigt werden darf, die Blutgruppe im Ausweis sollte aber wenigstens zur Bestätigung des aktuellen Laborbefundes herangezogen werden. Allerdings müssen im Ausweis dolumentierte irreguläre klinisch relevante Ak ein Leben lang berücksichtigt werden.
Im Ausland ist die Situation anders, und der Ausweis sehr wohl sehr wertvoll, sollte dann aber auf jeden Fall die oben genannten Bedingungen erfüllen. ----------------------- V. Kretschmer |
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Nießner kommt regelmäßig her ID # 17 |
Erstellt am 23. Januar 2007 11:18 (#5)
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Ich sehe den Vorteil eines BG-Ausweises in der Sensibilisierung unserer ärztl. Kollegen sowie der Patienten. Bei Klinikaufnahme legen die Patieten zwischenzeitlich öfter mehrere Ausweise (Schrittmacher, Marcumar, Endoprothese,...) vor. Der Aufnahmearzt wird dadurch hofentlich auch aufmerksam, eine Transfusionsanamnese zu erheben und mir als Labor diese mitzuteilen.
Im anästhesistischen Aufklärungsgespräch kann der Ausweis mir dazu dienen, indirekt Informationen über stattgehabte größere OPs etc. zu erhalten (falls der Pat. "Erinnerungslücken" hat). ----------------------- Christoph Nießner Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe Arzt für Transfusionsmedizin - Anästhesiologie Hämostaseologie - Labordiagnostik - Notfallmedizin Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Rettungsmedizin Leiter Zentrallabor/Transfusionsverantwortlicher |
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Peter kommt regelmäßig her ID # 119 |
Erstellt am 10. April 2007 21:02 (#6)
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Darf ich Patienten, die trotz aller Erklärungen auf einen BG-Ausweis bestehen, eine Kopie des BG-Befundes aushändigen?
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Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert | |
fleiter kommt regelmäßig her ID # 107 |
Erstellt am 16. April 2007 14:01 (#7)
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Ich sehe noch nicht, was dagegen spricht, solchen Patienten einen Blutgruppenausweis auszustellen. Da Sie bei der Blutgruppenbestimmung den AKS mitmachen, sollte das kein Problem sein. Und so viele Patienten sind es ja nicht, die gerne einen Ausweis hätten.
----------------------- Dr. med. Birgit Fleiter Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie MVZ Dr. Stein+Kollegen Mönchengladbach |
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Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Erstellt am 29. Juni 2007 18:27 (#8)
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Wie immer Sie sich entscheiden bzgl. der Bedeutung des Blutgruppenbefundes im Ausweis, eines muss klar sein, die Eintragung dürfen nur Ärzte machen, die entsprechende immunhämatologische Kompetenz haben. Das sind nach meinem Verständnis der Richtlinien Laborärzte, Transfusionsmediziner, Ärzte mit Zusatzbezeichnung "Bluttransfusionswesen" und Ärzte, die mindestens ein halbes Jahr in der Transfusionsmedizin hospitiert haben. Die anderen Ärzte sollten Kopien der im Labor erstellten Blutgruppenbefunde aushändigen, und das dürfen Sie natürlich.
----------------------- V. Kretschmer |
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Sabine ist neu hier ID # 364 |
Erstellt am 19. März 2012 17:45 (#9)
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Gilt immer noch die Regel, dass nur Transfusionsmediziner oder Ärzte mit entsprechender immunhämatologischer Kompetenz die Eintragungen im Patientenpass machen dürfen?
Was ist z.B. mit den Biologen und Chemikern, die sehr oft die Leitung medizinischer Laboratorien haben? |
Beiträge: 1 | Mitglied seit: März 2012 | IP-Adresse: gespeichert | |
Schanzst kommt regelmäßig her ID # 8 |
Erstellt am 21. März 2012 20:42 (#10)
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1.4.3.3 Leitung eines immunhämatologischen Laboratoriums und/oder Blutdepots
Der Leiter eines immunhämatologischen Laboratoriums und/oder eines Blutdepots muss eine der folgenden Qualifikationen oder Voraussetzungen erfüllen a)Facharzt für Transfusionsmedizin b)Facharzt für Laboratoriumsmedizin c)Facharzt mit Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen d)Facharzt mit sechsmonatiger Tätigkeit in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung e)Für die Leitung eines Blutdepots ohne Anbindung an ein immunhämatologisches Laboratorium genügt die Qualifikation als Facharzt mit theoretischer, von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B) und zweiwöchiger Hospitation in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung f)In Ausnahmefällen ist die Heranziehung von externem Sachverstand (Qualifikation nach 1.4.3.1 a) oder b)) möglich. Die Zuständigkeiten und Aufgaben müssen vertraglich festgelegt sein. Ich denke die Richtlinien sind eindeutig. Ein Biologe kann vieleicht das Labor leiten, die Immunhämatologie muss aber ein Mediziner verantworten. Es gab mal eine Übergangsregel, die wurde aber in einer der Revisionen der Richtlinien gestrichen und ich finde sie auch nicht mehr (historisch) ----------------------- St. Schanz Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen Loßburg Schömberg |
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mschoeler Administrator ID # 196 |
Erstellt am 04. April 2012 22:46 (#11)
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Für die Arbeiten im immunhämatologischen Labor sind laut Rili BÄK Hämotherapie immer ärztliche Kollegen verantwortlich, somit auch für die Unterschrift unter Blutgruppenbefunde in Nothilfepässen. Naturwissenschaftler dürfen mit Ausnahme von Besitzstandswahrung keine immunhämatologischen Labore leiten.
Dr.med. Dr./Med.Univ.Pécs Ralf Knels FA für Transfusionsmedizin |
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