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Autor Thema: Sinn des Blutgruppenausweises
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 25. Oktober 2006 11:33 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Welchen Sinn macht eigentlich ein BG-Ausweis ohne irreg. AK-Befund? (dann wäre es ja auch ein Notfallausweis)
Kein Arzt wird eine Transfusion aufgrund eines BG-Befundes von extern vornehmen ohne eine neu BG-Bestimmung durchzuführen.
Trotzdem bestehen einige Patienten darauf!
Wie sieht das im Ausland aus?

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 03. November 2006 11:19 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Da der Antikörpersuchtest zur Blutgruppenbestimmung gehört, sollte er auch im Blutgruppenausweis dokumentiert werden.
Eine Transfusion wird aber nicht auf der Grundlage von externen Dokumenten durchgeführt, sondern Blutgruppenbestimmung und Aks werden im eigenen Labor wiederholt. Hilfreich ist der Ausweis, wenn der Patient einen Antikörper hatte, der bei der aktuellen Antikörpersuche nicht mehr nachweisbar ist, da dieser natürlich berücksichtigt werden muß.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 03. November 2006 11:54 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich selbst habe mich immer für die Nutzung des BLutgruppenausweises sowohl im Hinblick auf Antikörper (siehe Antwort von Frau Fleiter) wie auch die Blutgrupppen eingesetzt. Allerdings müsste der Ausweis ein aktuelles Bild der entsprechenden Person enthalten, und aus dem Ausweis müsste hervorgehen, das die Blutgruppe durch eine 2. Blutentnahme bestätigt wurde. Dann hätte man im Notfall sogar eine sichereren Blutgruppenbefund als durch die aktuelle Untersuchung, bei der relativ häufig Verwechslungen passieren etc. Aber in Deutschland hat man sich darauf definitiv festgelegt, dass nur die aktuell oder früher von dem zuständigen Krankenhauslabor bestimmte Blutgruppe berücksichtigt werden darf, die Blutgruppe im Ausweis sollte aber wenigstens zur Bestätigung des aktuellen Laborbefundes herangezogen werden. Allerdings müssen im Ausweis dolumentierte irreguläre klinisch relevante Ak ein Leben lang berücksichtigt werden.
Im Ausland ist die Situation anders, und der Ausweis sehr wohl sehr wertvoll, sollte dann aber auf jeden Fall die oben genannten Bedingungen erfüllen.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Nießner
kommt regelmäßig her
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ID # 17


  Erstellt am 23. Januar 2007 11:18 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich sehe den Vorteil eines BG-Ausweises in der Sensibilisierung unserer ärztl. Kollegen sowie der Patienten. Bei Klinikaufnahme legen die Patieten zwischenzeitlich öfter mehrere Ausweise (Schrittmacher, Marcumar, Endoprothese,...) vor. Der Aufnahmearzt wird dadurch hofentlich auch aufmerksam, eine Transfusionsanamnese zu erheben und mir als Labor diese mitzuteilen.
Im anästhesistischen Aufklärungsgespräch kann der Ausweis mir dazu dienen, indirekt Informationen über stattgehabte größere OPs etc. zu erhalten (falls der Pat. "Erinnerungslücken" hat).

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Christoph Nießner

Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe
Arzt für Transfusionsmedizin - Anästhesiologie
Hämostaseologie - Labordiagnostik - Notfallmedizin

Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Rettungsmedizin
Leiter Zentrallabor/Transfusionsverantwortlicher

Beiträge: 24 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 10. April 2007 21:02 (#6)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Darf ich Patienten, die trotz aller Erklärungen auf einen BG-Ausweis bestehen, eine Kopie des BG-Befundes aushändigen?

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 16. April 2007 14:01 (#7)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich sehe noch nicht, was dagegen spricht, solchen Patienten einen Blutgruppenausweis auszustellen. Da Sie bei der Blutgruppenbestimmung den AKS mitmachen, sollte das kein Problem sein. Und so viele Patienten sind es ja nicht, die gerne einen Ausweis hätten.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 29. Juni 2007 18:27 (#8)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Wie immer Sie sich entscheiden bzgl. der Bedeutung des Blutgruppenbefundes im Ausweis, eines muss klar sein, die Eintragung dürfen nur Ärzte machen, die entsprechende immunhämatologische Kompetenz haben. Das sind nach meinem Verständnis der Richtlinien Laborärzte, Transfusionsmediziner, Ärzte mit Zusatzbezeichnung "Bluttransfusionswesen" und Ärzte, die mindestens ein halbes Jahr in der Transfusionsmedizin hospitiert haben. Die anderen Ärzte sollten Kopien der im Labor erstellten Blutgruppenbefunde aushändigen, und das dürfen Sie natürlich.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Sabine
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ID # 364


  Erstellt am 19. März 2012 17:45 (#9)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Gilt immer noch die Regel, dass nur Transfusionsmediziner oder Ärzte mit entsprechender immunhämatologischer Kompetenz die Eintragungen im Patientenpass machen dürfen?
Was ist z.B. mit den Biologen und Chemikern, die sehr oft die Leitung medizinischer Laboratorien haben?

Beiträge: 1 | Mitglied seit: März 2012 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
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ID # 8


  Erstellt am 21. März 2012 20:42 (#10)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
1.4.3.3 Leitung eines immunhämatologischen Laboratoriums und/oder Blutdepots
Der Leiter eines immunhämatologischen Laboratoriums und/oder eines Blutdepots muss eine der folgenden Qualifikationen oder Voraussetzungen erfüllen
a)Facharzt für Transfusionsmedizin
b)Facharzt für Laboratoriumsmedizin
c)Facharzt mit Zusatzbezeichnung „Bluttransfusionswesen“
d)Facharzt mit sechsmonatiger Tätigkeit in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung
e)Für die Leitung eines Blutdepots ohne Anbindung an ein immunhämatologisches Laboratorium genügt die Qualifikation als Facharzt mit theoretischer, von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B) und zweiwöchiger Hospitation in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung
f)In Ausnahmefällen ist die Heranziehung von externem Sachverstand (Qualifikation nach 1.4.3.1 a) oder b)) möglich. Die Zuständigkeiten und Aufgaben müssen vertraglich festgelegt sein.

Ich denke die Richtlinien sind eindeutig. Ein Biologe kann vieleicht das Labor leiten, die Immunhämatologie muss aber ein Mediziner verantworten. Es gab mal eine Übergangsregel, die wurde aber in einer der Revisionen der Richtlinien gestrichen und ich finde sie auch nicht mehr (historisch)

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
mschoeler
Administrator
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ID # 196


  Erstellt am 04. April 2012 22:46 (#11)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Für die Arbeiten im immunhämatologischen Labor sind laut Rili BÄK “Hämotherapie” immer ärztliche Kollegen verantwortlich, somit auch für die Unterschrift unter Blutgruppenbefunde in Nothilfepässen. Naturwissenschaftler dürfen mit Ausnahme von „Besitzstandswahrung“ keine immunhämatologischen Labore leiten.

Dr.med. Dr./Med.Univ.Pécs Ralf Knels
FA für Transfusionsmedizin

Beiträge: 3 | Mitglied seit: Dezember 2009 | IP-Adresse: gespeichert



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